Vollmer Peter · Nationalrat · 2005-09-22
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-22
Wortprotokoll
Ich möchte Sie im Namen der Kommission bitten, hier der Kommission zu folgen und am Beschlus unseres Rates festzuhalten. In der Kommission haben wir uns noch einmal eingehend über diese Bestimmung unterhalten und sind einmütig - ohne Gegenstimme, ohne Gegenantrag - zum Entscheid gekommen, an der Version unseres Rates festzuhalten. Es geht hier ja um die Frage, wie man mit Fernsehstars umgeht, die nebenbei auch noch in Werbesendungen auftreten. Ich glaube, es ist richtig - auch im Sinne der ganzen Konzeption der Trennung von Inhalt und Werbung -, dass Programmmitarbeiter nicht auch noch als Werbeträger auftreten.
Wir haben zwei kleine Differenzen zum Ständerat, bei denen wir am nationalrätlichen Beschluss festhalten wollen. Die eine betrifft die Definition dieser ständigen Programmmitarbeiter respektive die Definition von Leuten, die regelmässig in Programmen auftreten. Ein Moderator der Sendung "Ziischtigsclub" beispielsweise, der nur den "Ziischtigsclub" moderiert, ist unseres Erachtens ein regelmässiger Mitarbeiter. Er soll nicht in der Werbung auftreten können. Er ist nicht unbedingt ein ständiger Programmmitarbeiter - er ist nicht als ständiger Programmmitarbeiter auf der Lohnliste -, er tritt aber regelmässig dort auf. Deshalb finden wir, dass die Definition, die der Nationalrat in der ersten Lesung beschlossen hat, korrekt ist, wenn wir diesen Grundsatz durchziehen wollen.
Die zweite Differenz zwischen Nationalrat und Ständerat betrifft die Frage der lokalen und regionalen Veranstalter. Wir möchten dort Ausnahmen vorsehen, und zwar bei kleinen Sendern, die nicht über sehr viele Leute verfügen. Da soll der Programmmoderator halt auch mal einen Werbespot durchgeben können. Das soll möglich sein, das ist nicht tragisch. Wir wollen das im Gesetz zulassen. Der Ständerat will dem Bundesrat eine weitgehende Kompetenz geben, hier dann Ja oder Nein zu sagen.
Wir sind der Meinung, dass wir hier eine liberalere Lösung als jene des Ständerates haben. Ich möchte Ihnen empfehlen, an der ursprünglichen Version unseres Rates festzuhalten, nicht zuletzt aufgrund der Präzisierung in Bezug darauf, wer hier überhaupt in Werbesendungen auftreten kann. Wie gesagt, die Kommission hat dies nach langer Diskussion einmütig entschieden, ohne Gegenantrag, ohne Gegenstimme.
Ich bitte Sie, diesem Antrag zu folgen.