Laubacher Otto · Nationalrat · 2005-09-22
Laubacher Otto · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-22
Wortprotokoll
Ich versuche, die Meinung der Kommission möglichst wertungsfrei darzustellen.
Die KVF-NR hat am 28. Juni 2005 die Differenzen zum Ständerat im Fernmeldegesetz beraten. Wir haben erhebliche Differenzen zur Fassung des Ständerates. Diese sind vor allem in Artikel 11 zu finden und in den davon abhängigen Artikeln 3 und 68a. Die wesentlichen Differenzen bestehen erstens beim Bitstrom-Zugang, zweitens bei der Verrechnung und beim Wiederverkauf von Teilnehmeranschlüssen und drittens bei der Dynamisierung der Regel der Entwicklungsklausel für Definitionen weiterer Zugangsformen - oder deren Streichung -, die gemäss Ständerat abschliessend im Gesetz aufgezählt werden sollen. Klar ist, dass alle, Bundesrat, Ständerat und Nationalrat, den schnellen Bitstrom zu kostenorientierten Preisen wollen. Unterschiedliche Auffassungen gibt es aber über die Pflicht der Zurverfügungstellung des Netzes.
Die bundesrätliche Lösung gemäss Botschaft sah vor, die Marktbeherrschung als Kriterium für die Verpflichtung festzuschreiben, ein Netz für den Bitstrom zur Verfügung zu stellen. Das würde bedeuten, dass bezüglich der Verteilung von Fernmeldediensten sowohl das historisch gewachsene Telefonnetz der Swisscom, aber möglicherweise auch die Fernsehkabelnetz-Betreiber und die Mobilfunkanbieter betroffen wären, wenn sie marktbeherrschend sind. Der Bundesrat schlug vor, dass die Zugangsformen, welche reguliert sind, im Gesetz exemplarisch aufgezählt werden sollen, sodass die Comcom je nach technischer und wirtschaftlicher Entwicklung zusätzliche Zugangsformen hätte definieren und bestehende aus der Regulierung hätte nehmen können.
Der Ständerat lehnte sich im Wesentlichen an den Entwurf des Bundesrates an, sah aber vor, eine Entwicklungsklausel in einer Parlamentsverordnung festzuschreiben - was bedeuten würde, dass die Sache in den Händen des Parlamentes läge und kein Referendum möglich wäre.
Der Nationalrat suchte eine Lösung, die den Bitstrom-Zugang vor allem auf dem historisch gewachsenen Kupferkabelnetz der Swisscom und nur bis zum Hauptverteiler - das sind per Definition die Ortszentralen, es ist dies die klassische Monopolrente - freigibt.
Wie haben die Marktakteure auf die verschiedenen Konzepte reagiert? Die Swisscom möchte gar keine Zugangsregel, die Kabelnetzbetreiber möchten Zugangsregeln, aber nur, wenn es sie nicht betrifft. Die Mobilfunkbetreiber möchten im Prinzip das Gleiche wie die Kabelnetzbetreiber, und die Interessengemeinschaft der kleinen Fernmeldedienstanbieter möchte eine möglichst umfassende Zugangsregelung. Das war jetzt eine etwas verkürzte Darstellung, aber im Kern trifft sie zu.
In der Kommission haben wir denn auch über die Erfahrungen diskutiert, die im Ausland gemacht wurden. Die Erfolge sind sehr unterschiedlich, und wir haben festgestellt, dass wir in der Schweiz ein sehr gutes Bitstromnetz haben. In der Kommission lagen dann zu Artikel 11 auch drei gleichlautende Anträge vor, die an der nationalrätlichen Lösung festhalten wollten. Es gab auch noch andere Anträge zu Artikel 11, die allerdings nicht so lauteten wie jener, der heute eingebracht worden ist.
Die Kommission hat dann auch mit 21 zu 3 Stimmen ohne Enthaltungen beschlossen, bei der nationalrätlichen Lösung zu bleiben. Im Nachgang wurden alle anderslautenden Anträge zurückgezogen bis auf einen Antrag zu Artikel 68a Absatz 1bis, der dann wiederaufgenommen wurde und der in einem Minderheitsantrag seinen Niederschlag findet, über den wir noch zu befinden haben. Die Kommission hat dann mit 19 zu 3 Stimmen gegen diesen Antrag votiert.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, die nationalrätliche Lösung zu favorisieren und ihr zuzustimmen.
Darf ich vielleicht noch einen ganz kurzen Kommentar zu den Anträgen der CVP-Fraktion machen? Die lagen so in der Kommission nicht vor, in diesem Wortlaut. Aber ich möchte Sie einfach darauf aufmerksam machen, dass Sie in Artikel 11 Absatz 1, der sich jetzt nur noch auf den Doppelader-Metallleitungsanschluss konzentriert, natürlich alle anderen ausschliessen, also die Kabelbetreiber, die Mobilfunker, die in diesem Artikel 11 nicht mehr inbegriffen sind. Sie präjudizieren eigentlich die zukünftige Entwicklung, wenn sie Triple Play machen, indem an und für sich nur noch die Kabelbetreiber eine richtige Vorwärtsstrategie betreiben können und die Swisscom nicht mehr. Man muss auch noch feststellen, dass die Schweiz zu 90 Prozent verkabelt ist und dass wir angesichts der Entwicklung mit dem Triple Play einen Wettbewerb haben. Denn beide, sowohl die "Kabler" wie die Swisscom, arbeiten heute daran, dass man den Zugang sowohl zu Fernsehen als auch zu Bitstrom und Telefonie über ihre Leitungen vornehmen kann.
Das nur noch als ein Kommentar zum Antrag der CVP-Fraktion.