Vischer Daniel · Nationalrat · 2005-09-26
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2005-09-26
Wortprotokoll
Herr Bundesrat, sind Sie damit einverstanden, dass es zwei verschiedene Notlagen gibt, von denen hier die Rede ist? Es gibt die soziale Existenznotlage, und da ist es selbstverständlich: Jede Person muss eine Glaubhaftmachung erbringen, dass sie in einer sozialen Notlage ist, sonst bekommt sie keine Nothilfe. Das setzt auch das Bundesgericht voraus, aber das Bundesgericht sagt: Wenn jemand den Beweis erbracht hat, dass soziale Nothilfe nötig ist, braucht er keine weitere Notlage, also nicht die asyl- oder ausländerrechtliche Notlage, geltend zu machen. Sind Sie nicht der Meinung, dass Sie nicht mehr in Übereinstimmung mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sind, wenn Sie gerade diesen Begriff offen lassen und nicht präzisieren, worauf sich die Notlage bezieht?