Hollenstein Pia · Nationalrat · 2005-09-26
Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2005-09-26
Wortprotokoll
Ich zitiere den renommierten Schriftsteller Manfred Züfle. Er sagte an einem politischen Abendgottesdienst am 8. April dieses Jahres in Zürich: "Wo sind wir schon hingekommen? Das wäre die Frage, die immer und immer wieder in der Geschichte eines Landes sich stellt, wenn offensichtlich nicht mehr auf jemanden eingetreten wird, weil er offensichtlich ein Mensch ist, der Menschenhilfe braucht. Dann braucht es zivilen Ungehorsam gegenüber einem Volksstaat, der zu vergessen droht, dass er Staat nur sein kann für eine zivil sein wollende [PAGE 1182] Gesellschaft." Bei der Verweigerung von Nothilfe geht es um die Frage der zivil sein wollenden Gesellschaft.
Die grüne Fraktion bittet Sie eindringlich, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und den verbleibenden Minderheitsantrag abzulehnen. Es ist ein Armutszeugnis für einen demokratischen Staat wie die Schweiz, wenn man per Gesetz versucht, Nothilfe zu verweigern. Ich war erschrocken, als ich hören musste, dass sich im Ständerat eine Mehrheit für dieses Ansinnen finden liess. Dass auch einem Parlamentarier einmal ein Ausrutscher passieren kann, das ist zur Kenntnis zu nehmen. Aber dass eine Forderung, die ein Menschenrecht mit Füssen tritt, in einem Parlament eine Mehrheit findet und heute nun von der Minderheit I (Amstutz, Hutter, Joder, Müri, Perrin) verlangt wird, ist sehr bedauerlich. Ich bin sehr froh darüber, dass dieser Antrag zurückgezogen wurde.
Ich frage mich: In welchem Land lebe ich denn eigentlich? Was ist das für ein Land, in dem die eigene Verfassung nicht beachtet wird? Wie kommt es, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier die Verfassung als Grundlage des Staates missachten? Das Wort "Missbrauch" im Asylbereich scheint eine Gefühlslage auszulösen, die sich rationalen Argumenten verschliesst. Wir hören das nun schon seit einigen Stunden. Das ist gefährlich. Wir müssen auf solche gefährlichen Zeichen aufmerksam werden. Es gibt unantastbare Rechte in einem Rechtsstaat; diesen gilt es Sorge zu tragen.
Herr Amstutz, es ist unerträglich, dass Sie die Menschen mit Wegweisungsentscheiden, die nicht ausreisen können - solche gibt es sehr viele -, samt und sonders des Missbrauchs bezichtigen. Die Forderung des Ständerates und der Minderheit I, so wie sie vorlag, verletzt die Bundesverfassung. Das dürfen wir nicht zulassen. Die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit gilt es zu wahren. Der Beschluss des Ständerates und auch der Antrag der Minderheit II sind der humanitären Tradition unseres Landes nicht würdig. Verweigerung von Nothilfe führt zur Verletzung der Würde von Tausenden von Menschen.
Ende April hat das Solidaritätsnetz in St. Gallen ein Banquet républicain zu den Entwicklungen im Asyl- und Ausländerrecht organisiert. Da appellierte unter anderem der Kirchenratspräsident der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen, Pfarrer Dölf Weder, an die Politikerinnen und Politiker, die Verhältnismässigkeit zu wahren und das Augenmass nicht zu verlieren.
Darum bitte ich auch Sie heute bei dieser Abstimmung. Mit vielen Menschen in unserem Land hoffe ich, dass die Befürchtungen nicht wahr werden, dass wir in zwanzig Jahren die Geschichte unseres Umgangs mit Asylsuchenden aufarbeiten müssen. Wir sollten uns heute dafür einsetzen, dass alle Menschen in unserem Land menschenwürdig behandelt werden; das ist ein Minimum.
Im Namen der grünen Fraktion und auch im Namen aller Menschen in unserem Land, die sich um die Wahrung der Menschenwürde sorgen, bitte ich Sie, den Artikel zur Verweigerung der Nothilfe - und auch den Antrag der Minderheit II (Lustenberger) - abzulehnen.