Amstutz Adrian · Nationalrat · 2005-09-26
Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-26
Wortprotokoll
Es gilt festzuhalten, dass wir hier in Artikel 83a diejenige Nothilfe regeln, die am Ende eines rechtsstaatlich sauberen und in der Regel äusserst aufwendigen Verfahrens gewährt oder eben nicht gewährt werden soll - am Ende eines Verfahrens, notabene eines teuren Verfahrens, das offensichtlich missbräuchlich in Anspruch genommen wurde und vielmals über die Verzögerungsschlaufe des Rekurses mit einem klaren Ergebnis, nämlich einer rechtskräftig verfügten Wegweisung, abgeschlossen wurde.
Es kann doch nicht sein, dass rechtskräftig festgestellter Asylmissbrauch und in der Folge die verweigerte Ausreise noch mit einer staatlichen Nothilfe belohnt werden sollen. Genau diese Asylrechtsmissbräuche sind es ja, die den guten Willen der Schweizer Bevölkerung arg strapazieren und die Bereitschaft schmälern, echten Flüchtlingen den berechtigten Schutzanspruch und die notwendige Unterstützung zu gewähren. Wir brauchen hier ein klares Signal, dass Personen, die das Asylrecht missbrauchen, mit dem schweizerischen Rechtsstaat nicht Schlitten fahren können.
Die Minderheit II (Lustenberger) verfolgt das gleiche Ziel. Ich ziehe deshalb unseren Minderheitsantrag zugunsten des Antrages der Minderheit II (Lustenberger) zurück.