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Vischer Daniel · Nationalrat · 2005-09-26

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2005-09-26

Wortprotokoll

Die Grünen unterstützen den Antrag der Minderheit Levrat. Ich bestreite nicht, dass dies ein heikles Problem ist, und es bestreitet niemand, dass tatsächlich eine Akzeptanzproblematik entstehen kann, wenn gewissermassen Missbrauch im Sozialsystem ruchbar wird. Das bestreitet niemand.

Ich sage nur, dass diese Lösung, die Sie heute gewählt haben, auf falschen Verknüpfungen basiert, weil Sie etwas bestrafen wollen, was in vielen Fällen gar nicht strafwürdig ist. Sie haben in vielen Fällen das Problem, dass Sie - aus welchen Gründen auch immer und aufseiten der Betroffenen zuweilen oft auch unverschuldet - die Leute trotz Wegweisungsentscheid nicht ausschaffen können. Das sind Leute, die zum Teil schon seit einiger Zeit in diesem Lande sind. Bei diesen schaffen Sie eine soziale Härte, die nicht gerechtfertigt ist, und Sie schaffen eine Sozialsituation, die vom Städteverband zu Recht als kritisch angesehen wird. Es wurde auf zunehmende Kriminalitätszahlen hingewiesen. Die Entwicklung ist abzuwarten, aber es ist sicher, dass das eine Tendenz ist, die zunehmen wird. Sie müssen aber auch sehen, dass Sie damit in einem gewissen Ausmass eine Verwahrlosung produzieren, die sicher nicht im Interesse des sozialen Funktionierens vor allem unserer Städte sein kann.

Das ist ja der Grund, warum vonseiten der Städte heute gewissermassen ein Hilferuf ergangen ist, diese Änderung, so wie sie heute vorgenommen worden ist, wie sie zum Teil schon durch das Entlastungsprogramm 2003 vorstrukturiert worden ist, nicht vorzunehmen. Es braucht mindestens eine differenziertere Lösung, die bei Missbrauch klarere Anknüpfungstatbestände kennt. Hier haben Sie im Grunde genommen paradoxerweise den Weg der Missbrauchsgesetzgebung verlassen, indem Sie einen allgemeinen Tatbestand der Nicht-mehr-Gewährung der Sozialhilfe schaffen, der undifferenziert und unverhältnismässig ausfällt und deswegen abzulehnen ist.

Es ist vielleicht möglich, dass durch eine Rücknahme dieses Antrages eine differenziertere Fassung gegenüber dem Status quo ante - gegenüber dem vor dem Entlastungsprogramm 2003 geltenden Recht - gefunden werden kann. Sicher ist aber, dass diese Bestimmungen, so, wie sie hier vorgesehen sind, sozialpolitisch, aber in einem gewissen Sinne auch asylpolitisch nicht tragbar sind, weil Sie damit ein Scheitern der Rückschaffung, aus welchen Gründen auch immer, mit dem Entzug von Sozialleistungen bestrafen. Sie bestrafen Leute, die oft nichts dafür können und die existenzmässig mindestens für die Zeit, die sie wohl oder übel hier bleiben müssen, darauf angewiesen sind.

Ich glaube übrigens auch nicht, dass dieser Artikel eine präventive Aussenwirkung hat. Das halte ich für eine Fehleinschätzung, Herr Bundesrat.

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