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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-09-26

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-26

Wortprotokoll

Zur Angelegenheit betreffend die afrikanischen Asylsuchenden habe ich mich geäussert. Es tut mir Leid, dass ich die Statistik für jedes einzelne Land und für all diejenigen Asylsuchenden, von denen wir nicht wissen, aus welchem Land sie sind, jetzt nicht hier habe. Ich werde sie für morgen noch beschaffen, damit ich Ihnen morgen auch sagen kann, wie viele Afrikaner kommen. Ich habe mich ja hier zu den Zahlen nicht geäussert, ich habe Ihnen nur gesagt, dass im Jahr 2005 von den Afrikanern, die gekommen sind, lediglich 1 bis 5 Prozent Papiere haben; tut mir Leid. Weiter habe ich gesagt, dass wir extreme Sorgen haben mit der Rückschaffung von afrikanischen Asylsuchenden, die keine Flüchtlinge sind; vor allem weil sie keine Papiere haben und wir nicht wissen, woher sie stammen oder weil sie in den Ländern, die sie als Herkunftsland angeben, nicht anerkannt werden. Mehr kann ich Ihnen hier nicht dazu sagen.

Zu den entschuldbaren Gründen; Herr Christen, geben Sie mir doch Recht: Man muss ja den gesunden Menschenverstand nicht ausschalten. Wenn jemand ohne Papiere kommt und sagt, er komme aus einem bestimmten Land, dann fragt man, aus welcher Stadt er sei und wo er wohne. Man prüft es nach und merkt, dass es das alles nicht gibt. Dann hat man doch Grund weiterzufragen. Dann sagt er, er habe es verwechselt, und gibt ein anderes Land an usw. Dann ist das absolut unglaubwürdig, auch dass er keine Papiere hat ist absolut unglaubwürdig. In einem solchen Fall ist es also offensichtlich, dass es einen Nichteintretensentscheid gibt.

Wenn jemand aber ohne Papiere kommt und sagt, er komme aus einem bestimmten Land, er sei aus diesem und jenem Grund geflohen, er habe keine Papiere mitnehmen können, und wenn alles nachprüfbar ist, auch wo er herkommt, dann ist der Fall ebenfalls klar. Auch ohne Papiere kommt er ins Verfahren, und es wird geprüft, ob er ein Flüchtling ist.

Der Antrag Ruey und der Minderheitsantrag wollen das nicht. Sie wollen den Befragern die Beweislast auferlegen; sie sollen beweisen müssen, dass jemand zu Unrecht keine Papiere hat, und das ist eben nicht möglich, wenn dieser Asylbewerber nicht kooperativ ist.