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preparatory:AB 57486

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-26

Wortprotokoll

Wo stehen wir? Wir stehen jetzt beim Asylgesetz im "Drittrat", bei der Differenzbereinigung.

Ich möchte für die heutige Beratung kurz die Geschichte einblenden, weil so vieles gesagt worden ist, das einfach nicht den Tatsachen entspricht; ich möchte sie darlegen. Kaum war ich am 1. Januar 2004 im Amt, wurde ich von sämtlichen Kantonen - ich sage: von sämtlichen Kantonen - durch Mittelsmänner, durch einzelne Regierungsräte - bestürmt, sie möchten, dass ich sie in Sachen Asylgesetz anhöre. Ich konnte das nicht mit allen Kantonen tun - zum Teil sind sie zusammengeschlossen in Vereinigungen usw. gekommen -, aber ich habe es getan; ich habe fast nur zugehört, ich habe nicht viel mehr getan. Das Ergebnis war für mich klar: Die Revision des Asylgesetzes, wie es damals für den Nationalrat bereitlag, genügte meines Erachtens nicht. Ich habe Ihnen das in der Eintretensdebatte bei der ersten Beratung dieses Gesetzes dargelegt, ich habe damals dem im Rat gestellten Rückweisungsantrag auch meine Sympathie entgegengebracht. Sie wollten nichts davon wissen, Sie haben gesagt, das sei im Zweitrat einzubringen.

Wo waren die Mängel? Werden Flüchtlinge, die Flüchtlinge sind, in unserem Land nicht aufgenommen? Von niemandem - auch nicht von ausserhalb - habe ich solche Beanstandungen entgegennehmen müssen. In dieser Hinsicht musste ich ja nichts machen; ich habe es nachher noch untersucht. Es sind zwei, drei Dinge noch zu ändern, die nicht gut sind, aber die betreffen jetzt nicht diese Revision. Wir gehen auch bei den vorläufig Aufgenommenen wesentlich weiter. Die humanitäre Tradition wurde und wird in keiner Art und Weise angetastet; das wird auch in Zukunft nicht der Fall sein.

Hingegen sind die Probleme an einem ganz anderen Ort, wie wir alle ja gewusst oder geahnt haben. Wir haben viel zu viele Asylsuchende, die keine Asylgründe vorzuweisen haben. Wir haben zu viele Asylsuchende, die keine Papiere vorweisen, und zwar eklatant viele. Von denjenigen, welche später keinen Flüchtlingsstatus bekommen, sind es 80 Prozent, die keine Papiere vorweisen. Es ist auch bekannt, dass die allermeisten keine Papiere vorweisen, weil sie sie vernichten oder verstecken. Das ist auch bei allen Gesprächen mit den Fachleuten aus den Kantonen zum Vorschein gekommen. Bei denjenigen, bei denen die Flüchtlingseigenschaft anerkannt wird, weisen 70 bis 80 Prozent ihre Papiere vor, und zwar ihre richtigen.

Diejenigen, welche sich im Asylwesen nicht an die Ordnung halten, sind die Bevorzugten. Sie können länger bleiben. Sie können auch länger bleiben, wenn sie keine Gesuche stellen, sie können Sozialhilfe beziehen usw. Ich prangere nicht diejenigen an, die das tun. Aber ich prangere die Verantwortlichen im Staate an - sei das das Parlament oder der Bundesrat oder wer immer es ist -, die dies zulassen. Da muss man zum Schluss kommen, dass derjenige, welcher die Papiere ordnungsgemäss vorweist, seine Sache recht macht und im Verfahren mitwirkt, der Dumme ist. Eine solche Rechtsordnung dürfen wir nicht haben.

Dann haben wir eine zu lange Behandlungsdauer; das wurde auch sofort festgestellt. Die Kantone haben zu wenig Mittel für die ganz schwierigen Fälle - auch wenn das vielleicht nur zehn oder zwanzig sind. Wir haben es im Strafrecht vielleicht auch mit zwanzig schweren Mordfällen pro Jahr zu tun. Wir haben uns diesen Fällen anzunehmen. Die Kantone haben sehr schwierige Fälle, bei denen sich die Betroffenen weigern auszureisen und ihre Haft aussitzen. Sie haben zu wenig Zwangsmassnahmen für diese schwierigen Fälle - nur für diese. Obwohl sie verpflichtet sind, nach der Ausweisung auszureisen, gibt es einen grossen Bestand an Leuten, die nicht ausreisen, die hier Sozialhilfe beziehen. Das sind Leute, die rechtswidrig da sind. Wir haben leider eine hohe Kriminalitätsrate unter den Asylsuchenden. Die einzige Statistik, die wir diesbezüglich in der Schweiz haben, ist im Kanton Zürich erhoben worden: Es sind unterdessen rund 25 Prozent.

Das sind die Missstände. Ich habe damals beschlossen, die Missstände, soweit dies möglich ist, mit der jetzigen gesetzlichen Grundlage zu beseitigen. Weiter habe ich dem Bundesrat neue Vorschläge vorgelegt, wie ich Ihnen das im Frühling 2004 versprochen habe, und zwar zehn neue Vorschläge: Der Bundesrat hat acht gutgeheissen, zwei hat er abgewiesen. Einer der abgewiesenen Vorschläge ist jetzt wieder drin, nämlich die Durchsetzungshaft, die der Ständerat auf Wunsch der Kantone wieder hereingenommen hat.

Ich habe damals im Bundesamt für Justiz abklären lassen, ob es dazu eine neue Botschaft mit einem ordnungsgemässen Verfahren in der Vernehmlassung brauche. Das Bundesamt für Justiz hat das klar verneint. Man hat gesagt, dass das im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren möglich sei. Auch die einzelnen Anträge wurden untersucht; man hat gesagt, dies sei insbesondere deshalb möglich, weil sie in den Beratungen schon in irgendeiner Form zur Diskussion gestanden seien.

Damit nicht genug: Ich habe eine Besprechung mit dem Nationalratspräsidenten und dem Ständeratspräsidenten geführt. Sie hatten mich darum gebeten, weil im Büro des Nationalrates beanstandet worden war, dass man keine Vernehmlassung mache. Wir sind alle zum Schluss gekommen, es sei keine Vernehmlassung durchzuführen. Bevor ich die Vorschläge dem Bundesrat vorgelegt habe, habe ich sie den Kantonen und nur den Kantonen - nicht zur Vernehmlassung, sondern zur Anhörung - zugeschickt, weil ich wissen wollte, ob ihnen als Durchsetzungsorganen im Asylrecht diese Vorschläge entsprechen. Darauf haben verschiedene Parteien gesagt, sie müssten diese Vorschläge auch haben und möchten dazu auch Stellung nehmen. Ich habe die Weisung gegeben, jedermann, der das Papier wolle, könne es haben, begutachten und auch seine Stellungnahme abgeben, aber es sei keine Vernehmlassung.

Die Kantone wussten bereits zwei Monate im Voraus, dass sie das nur während der vier Wochen in den Sommerferien bekommen konnten. Ich hatte einen Termin, nämlich die Behandlungsfrist des Ständerates: Es tut mir Leid, ich konnte keinen anderen Fahrplan entwerfen.

Wir gehen bei den neuen Vorschlägen darauf ein. Ich muss Ihnen sagen - im Gegensatz zu dem, was hier gesagt worden ist -: Es gibt hier keinen einzigen Gesetzesparagraphen, der verfassungswidrig wäre oder der mit der Menschenrechtskonvention nicht in Einklang stünde. Wir haben die entsprechenden Gutachten, wir haben die entsprechenden Stellungnahmen der völkerrechtlichen Abteilung und des Bundesamtes für Justiz. Natürlich gibt es Leute, namentlich bei den Flüchtlingsorganen, die einfach bei allem sagen, es sei nicht menschenrechtskonform. Ich habe dem Bundesrat die Gutachten vorgelegt, wir haben zwei, drei Anpassungen gemacht, als Konzession anderen Leuten gegenüber, die die Übereinstimmung mit den Menschrechten infrage gestellt haben. Sonst soll jemand sagen, wo etwas mit den Menschrechten nicht übereinstimmt. Ich kenne keinen solchen Artikel; alle diese Artikel sind geprüft worden.

Die ständerätliche Kommission, Herr Ruey, hat einen Tag lang nichts anderes getan, als Hearings durchzuführen, mit allen Menschenrechtsvertretern, mit Vertretern der Kantone und der Hilfswerke. Das ist gründlich untersucht worden. Die ständerätliche Kommission hat sich mit der Frage der Vernehmlassung befasst, und sie ist zum Schluss gekommen, es sei auf diese Weise richtig gemacht worden. Wenn hier einer von staatsstreichartigen Taten eines einzelnen Bundesrates spricht, muss er aufpassen, was er da für Ammenmärchen erzählt: Das ist der Lauf der Gesetzgebung; sie ist ordnungsgemäss erfolgt. Ich gebe zu: Was wir eingebracht haben, sind für ein Gesetzgebungsverfahren natürlich relativ wichtige Brocken. Darum habe ich die Frage nach der Vernehmlassung aber auch gestellt.

Aber ich möchte der linken Ratsseite, welche jetzt die fehlende Vernehmlassung anprangert, Folgendes sagen: Ich habe bei meinem Amtsantritt eine weitere Gesetzesvorlage übernommen, nämlich die Totalrevision der Bundesrechtspflege. Der Nationalrat war dort Zweitrat und hatte bereits früher eine Eintretensdebatte geführt. Ich habe dieses [PAGE 1156] Gesetz auf Ihren Wunsch hin zurückgenommen und im Hinblick auf die Vorlage betreffend die Bundesrichter im Zweitrat ein ganz neues Gesetz gemacht. Das hätte man in die Vernehmlassung schicken müssen! Sie haben es mit grosser Freude entgegengenommen, Sie haben es beschlossen - der Nationalrat fast einstimmig -, und der Ständerat hat sich als "Drittrat" diesem aussergewöhnlichen Vorgehen angeschlossen, weil es im Interesse der Sache sei. Das, was hier vorgelegt wird, ist im Interesse der Sache.

Ich bitte Sie daher, die Rückweisungsanträge abzulehnen. Ob Sie das Geschäft in der Kategorie III oder IV behandeln, ist nicht meine Angelegenheit.

Ich komme auf ein paar einzelne Vorwürfe in dieser Eintretensdebatte zu sprechen: Es ist hier gesagt worden, die Sozialdirektorenkonferenz sei gegen dieses Gesetz. Das ist einfach nicht wahr. Es gibt einen Artikel, der bei den Sozialdirektoren und den Polizei- und Justizdirektoren der Kantone umstritten ist. Wir kommen auf ihn zu sprechen. Die Differenz liegt dort in der Bezahlung. Wir haben ein gutes Verhältnis mit den Kantonen, aber wenn es um die Bezahlung geht, dann haben wir immer gewisse Diskussionen; das ist klar. Das muss ja auch so sein.

Diejenigen, die gesagt haben, die Kantone seien für die ursprüngliche humanitäre Aufnahme, bitte ich, hier einen einzigen Kanton zu nennen, dessen Regierung der Meinung ist, dass bei sämtlichen vorläufig Aufgenommenen ab dem ersten Tag der Familiennachzug zu gestatten sei. Der Unterschied ist jetzt nämlich, dass der Nachzug nicht ab dem ersten Tag möglich ist. Die Kantonsregierungen haben sich vehement gegen diese Vorschrift gewehrt, weil ihnen selbstverständlich die ganzen Lasten obliegen. Sie sagen auch mit Recht, nicht alle vorläufig Aufgenommenen - humanitär Aufgenommene hiess es damals - blieben für alle Zeiten hier.

Die Kirchen sind angesprochen worden. In diesem heiklen Bereich muss man ja dem Menschen sagen "Du bist ein schlechter Mensch, wenn du etwas tust", obwohl Zwingli mit Recht gesagt hat, Christ sein heisse nicht christlich schwätzen - und auch nicht sozial -, sondern das Richtige tun. Die Kirchen haben in den letzten Monaten oft gesagt, es bekämen Leute keine Unterstützung, es würden Leute zu Unrecht abgewiesen, sie bekämen keine Nothilfe. Ich habe dem Bundesamt für Migration den Auftrag gegeben, in jedem Fall unverzüglich der Kirchgemeinde, den Pfarrern, der Kirche zu schreiben, ich möchte von dem Fall unbedingt Kenntnis erhalten. Denn es sei nicht zulässig, dass die Gemeinden und die Kantone keine Nothilfe leisten. Ich habe nicht einen einzigen konkreten Fall vorgelegt bekommen! An zwei Orten haben wir nachgefragt, weil es eine Kirche und nicht nur eine Kirchgemeinde war. Die Antwort war: "In vierzehn Tagen bin ich aus dem Ausland zurück." Das ist jetzt vier Monate her.

Es gibt diese Fälle für mich nicht, solange man sie mir nicht darlegt; es ist auch unrecht und unchristlich, wenn man gegenüber Leuten in den Kantonen, welche diese undankbare Arbeit übernehmen, so tut, als würden sie die Leute verhungern lassen und ihnen keine Nahrung geben. Das ist die Situation, und darum gehe ich jedem Fall im Konkreten nach. In einem Fall einer Kirchgemeinde, wo wir es nachgeprüft haben, haben wir festgestellt, dass die Betreffenden keine Nothilfe bekommen haben, weil sie die Nothilfe in einem anderen Kanton beziehen. Unter den betreffenden Leuten waren Drogendealer, Drogenhändler mit Beträgen bis zu 10 000 Franken.

Wer die Flüchtlingspolitik ernst nimmt, hat dafür zu sorgen, dass Flüchtlinge aufgenommen werden, und er hat dafür zu sorgen, dass mit diesem Status kein Missbrauch betrieben wird, den auch niemand in der Bevölkerung verstehen würde.

Ich bitte Sie daher, diese Vorlage mit diesem Ernst anzugehen, und bitte Sie, auch diese Verzögerungstaktik zu unterbinden. Ich weiss auch - das habe ich in diesen eineinhalb Jahren erlebt, Herr Leuenberger -, wie viele Leute heute von diesem Betrieb leben und dort ihren Beruf haben. Es tut mir Leid, dass da mit der Zeit die Arbeitsplätze nicht mehr gewährleistet sind; wir können nicht eine sogenannte Flüchtlingspolitik betreiben, die am Schluss dazu führt, dass diese Strukturen erhalten bleiben, die es nicht mehr braucht.

Ich bitte Sie, den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, keine Rückweisung zu beschliessen und das Gesetz beförderlich zu behandeln. Das wird dazu führen, dass die Flüchtlingspolitik auch in der Bevölkerung wieder einen Wert bekommt, indem man sieht, dass es eine gute Politik ist, die nicht von Missbräuchen geprägt ist.