Lexipedia

Wenger Rico · Ständerat · 2000-06-20

Wenger Rico · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-20

Wortprotokoll

Auch mich beschäftigt die Problematik der Menschenwürde sowie des Rechtes auf Leben und deren Schutz durch die Bundesverfassung sehr stark. Meines Erachtens ist dabei auch der Schutz des vorgeburtlichen Lebens mit eingeschlossen, und zwar ab Beginn der Schwangerschaft. Somit stellt ein Abbruch grundsätzlich ein Unrecht dar und hat gesetzlich der Strafe zu unterliegen. Das schliesst nicht aus, dass es in Ausnahmefällen zulässig, in manchen Fällen sogar geboten sein kann, der Frau bei Eintritt von Ausnahmetatbeständen, die der Gesetzgeber unter Beachtung ethischer Grundsätze in engen Grenzen zu definieren hat, das Austragen eines Kindes nicht aufzuerlegen.

Dies schliesst aber jede Form von Fristenlösung aus, nicht nur, weil sie die Abtreibungszahlen gar nicht senkt, sondern weil eine solche Lösung mit Blick auf den Schutzanspruch des werdenden Lebens Willkür bedeutet und auch durch eine wie auch immer definierte Pflichtberatung letztlich nicht von der Willkür wegkommt.

Was nun über Jahre hinweg aus den Verhandlungen in den Räten und Kommissionen hervorgegangen ist, befriedigt mich persönlich nicht. Das Ei des Kolumbus ist noch nicht gefunden worden. Der Status quo ist unter den gegebenen Umständen beizubehalten, insbesondere auch deshalb, weil eine tendenziell nicht abtreibungswillige Frau bei Beeinflussungs- und Druckversuchen immer noch das Gesetz auf ihrer Seite hat. Die dannzumalige Beratung der Volksinitiative "für Mutter und Kind" wird uns Gelegenheit geben, auch die bisher noch zu wenig in Betracht gezogenen sozialen Aspekte zu diskutieren und in einen allfälligen Gegenvorschlag einzubringen.

Ich unterstütze deshalb zuerst den Nichteintretensantrag Hofmann Hans, um nachher, wenn dieser keinen Erfolg haben sollte, dem Rückweisungsantrag Schmid Samuel zuzustimmen.