Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-09-26
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-26
Wortprotokoll
Um Klarheit zu schaffen: Der Nationalrat hat damals die sogenannte humanitäre Aufnahme beschlossen und dieses Konzept zweigeteilt, nämlich in die humanitäre Aufnahme und in die provisorische Aufnahme. Er hat diese auch verschieden behandelt. Der Bundesrat hat dieses humanitäre Konzept eingebracht. Er hat es unterstützt, und er ist auch heute der Meinung, dass dieses Konzept machbar und möglich sei. Das Konzept, das hier vorliegt, ist nicht mein Konzept, auch wenn Herr Fehr [PAGE 1162] das jetzt gern so haben möchte. Mein Konzept ist gar nicht da. Ich habe ein ganz anderes Konzept vorgeschlagen, nämlich eines mit verschiedenen Kategorien. Es hat sich als zu kompliziert erwiesen. Es ist beerdigt.
Dies hier ist das Konzept des Ständerates. Der Ständerat hat es sehr eingehend mit den Kantonen besprochen. Jetzt, Herr Fehr, kommt es eben auf die Ehrlichkeit an. Ich habe Sie hier beobachtet, wie Sie die Sache verdreht haben. Sie reden von humanitärer Aufnahme, und Sie sagen das Wesentliche nicht: Wollen Sie, dass all diejenigen, die das betrifft - das sind heute etwa 30 Prozent der Asylsuchenden -, vom ersten Tag an die Möglichkeit des Familiennachzuges haben, ob sie für längere Zeit hier bleiben oder nicht? Das müssen Sie Ihrer Basis sagen: Die Betreffenden nehmen ab sofort alle ihre Familien mit. Das ist doch die Gretchenfrage. Man kann ja anderer Meinung sein. Aber nur weil man weiss, dass das die Schweizerinnen und Schweizer nicht tolerieren würden, hier nicht auch davon zu reden und nur von humanitärer Aufnahme zu reden, das ist nicht in Ordnung. Ich habe wörtlich gesagt: Kein Kanton ist der Meinung, dass der unverzügliche Nachzug der Familie geduldet werden kann. Keiner! Herr Fehr, Sie haben aus einer Vernehmlassung vorgelesen, in der zu einem ganz anderen Vorschlag Stellung genommen wurde, nicht zu diesem Vorschlag: ".... und er lässt auch den Familiennachzug nicht unverzüglich zu." Aber ich bitte Sie, der Regierung des Kantons Schaffhausen zu sagen, es würde mich freuen, wenn sie mir in einem Brief schreiben würden, sie wolle unverzüglich für alle den Familiennachzug ab dem ersten Tag. Ich nähme das gerne zur Kenntnis.
Der Hauptunterschied zwischen dem Konzept des Ständerates und der humanitären Aufnahme ist nämlich der unverzügliche Familiennachzug. In Bezug auf die Arbeitsmöglichkeiten gibt es keine Unterschiede von grosser Bedeutung. Allerdings sind wir dort mit dem Beschluss des Ständerates grosszügiger als mit der humanitären Aufnahme. Im Konzept des Ständerates können alle vom ersten Tag an arbeiten - arbeiten können sie, aber nicht die Familie nachziehen. Bei Ihrem Konzept konnten die provisorisch Aufgenommenen nicht arbeiten. Sie sehen, es hat auch eine Verbesserung im Konzept des Ständerates.
Dann ist die Bezeichnung eine andere, aber wir sollten uns nicht wegen Bezeichnungen in die Haare geraten. Wir haben beim Konzept des Ständerates eine präzisere Umschreibung der Unzumutbarkeit - dagegen wehren wir uns nicht, auch der Bundesrat tut das nicht -, und wir haben eine umfassendere Härtefallregelung. Weiter zu erwähnen sind: Das Antragsrecht für die Beurteilung der Frage, ob es ein Härtefall ist, liegt beim Kanton. Das Bundesamt für Migration kann die vorläufige Aufnahme nicht mehr anordnen, wenn das Asylverfahren nach vier Jahren noch nicht abgeschlossen ist. Es gibt grosszügigere Übergangsbestimmungen beim Integrationsbeitrag für alle vorläufig Aufgenommenen. Das ist der Inhalt dieses Konzeptes.
Der Hauptunterschied liegt in zwei Dingen; ich sage es Ihnen nochmals:
1. Der Familiennachzug kann nach dem Konzept des Ständerates nicht für alle vorläufig Aufgenommenen am ersten Tag erfolgen. Dieses Konzept ist den Kantonen nicht unterbreitet worden, aber die Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz ist einstimmig der Meinung, man sollte den Nachzug nicht am ersten Tag ermöglichen.
2. In Bezug auf die Arbeit ist das Konzept des Ständerates grosszügiger; arbeiten können alle, auch die provisorisch Aufgenommenen, ab dem ersten Tag.
Ich bitte Sie, diese beiden Dinge zu sehen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die letzte Fassung des Nationalrates eine umsetzbare Fassung ist. Er will davon nicht abweichen; aber der Familiennachzug ist natürlich eine Sache der Kantone. Darum haben die Ständeräte ja mitgemacht.