Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-09-27
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-27
Wortprotokoll
Es geht hier jetzt um die Ausschaffungshaft, also darum, dass eine Massnahme nur noch vollzogen werden muss - hier sind keine anderen Voraussetzungen vorhanden -: Obwohl der Bewerber ausreisen könnte und alles vorhanden ist, reist er nicht aus. Solche Fälle sind natürlich zahlreich. Es ist nicht die erste [PAGE 1200] Massnahme, dass man sie in ein Ausschaffungsgefängnis nimmt, sondern es werden zuvor alle Massnahmen versucht, bis zu Rückkehrhilfe, Begleitung usw. Aber es gibt am Schluss Fälle von Personen, die relativ zahlreich sind, die trotzdem nicht nach Hause gehen. Eines der Mittel - ich sage: eines der Mittel - ist die Ausschaffungshaft, die die Kantone brauchen und wünschen und die alle Länder brauchen und wünschen - ich kenne kein Land, das sie nicht hat.
Nun, Herr Müller Geri, Sie haben die Sache sehr romantisch dargestellt: Es gehe um Leute, die einfach in die Schweiz gekommen seien. Nein, darum geht es nicht! Es geht um Leute, die abreisen sollten, illegal hier sind und keine Aufenthaltsberechtigung haben. Das ist etwas anderes! Es geht hier auch nicht um abgewiesene Asylbewerber: Ich habe zwei Ausschaffungsgefängnisse besucht. In einem Fall waren von den Insassen 20 Prozent abgewiesene Asylbewerber, 80 Prozent waren andere Ausländer, die illegal in der Schweiz waren. Da gibt es dann alles: Leute mit abgelaufenen Visen, die nicht nach Hause gehen; Drogenhändler, die man ertappt hat. Es gibt einen Kanton, der nimmt sie rein, weil er im Moment nicht weiss, was er mit ihnen tun kann, obwohl sie heimgehen sollten; das weiss der Kanton.
Man muss hier also nicht so tun, als gehe es einfach um Familien, die zufällig in die Schweiz gekommen sind und die man dann in ein Ausschaffungsgefängnis steckt. Das ist dummes Zeug, das ist das letzte Mittel! Die Kantone ergreifen solche Massnahmen nicht gerne, denn erstens kosten sie, zweitens bringen sie Aufwand mit sich, und drittens ist eine Zwangsmassnahme nie eine schöne Massnahme - für denjenigen, der sie durchführen muss, ist es eine Widrigkeit -; aber man kann es nur machen, wenn es kein anderes Mittel mehr gibt.
Zur Ausschaffungshaft: Sie haben dann noch ein Zweites, die Durchsetzungshaft. Der Bundesrat hat davon abgesehen; das ist heute ein etwas unklares Gebiet, weil die Durchsetzungshaft nicht eingeführt ist. Wo ist die Grenze zwischen Durchsetzungshaft und Ausschaffungshaft? Nach diesem Modell ist es klar, und es ist auch nach der Definition klar: Die Ausschaffungshaft ist keine Beugehaft, obwohl ein Bundesgerichtsentscheid die Frage halb offen gelassen hat.
Der Bundesrat hat damals gesagt, man könne das Problem der Durchsetzungshaft auch gleichzeitig mit jenem der Ausschaffungshaft lösen, aber das ist jetzt nicht der Fall. Es sind deshalb nun zwei Massnahmen vorgesehen; der Bundesrat hat nur eine vorgesehen. Frau Meier-Schatz glaubt, dass die Definition zu wenig klar sei. Wir sind der Auffassung, dass es geklärt ist und dass wir keine Schwierigkeiten haben, wenn wir hier nach diesem Konzept vorgehen.
Nun ist die Frage aufgetaucht, ob die Massnahme wirksam sei oder nicht und welche Kantone die besten seien. Es ist leider nicht so, Frau Roth-Bernasconi, dass Sie einfach nur schauen können, welcher Kanton viele und welcher wenige Fälle von Ausschaffungshaft hat. Sie müssen die Kantone vergleichen: Wie viele Leute haben sie nicht hinausgebracht? Wissen Sie, es ist natürlich schön, zu sagen: "Wir stecken praktisch niemanden in Ausschaffungshaft", und, kaum ist die Türe geschlossen, mir zu sagen: "Sorgen Sie mal dafür, dass die endlich nach Hause gehen, schaffen Sie sie endlich mal raus." Ich sage Ihnen: Wir haben einen Transport gehabt, wobei die Leute nicht gebracht wurden, weil man sie nicht gefunden hat. Es tut mir Leid. Diejenigen Kantone, die die Sache auch bei der Ausschaffungshaft ernst nehmen, kommen einfach nicht darum herum, eine Ausschaffungshaft von ein, zwei Tagen anzuordnen und Leute, die renitent sind, notfalls auch länger in Ausschaffungshaft zu nehmen.
Nun ist die Frage die, wie lange die Ausschaffungshaft sein muss, damit auch die Renitentesten wirklich heimreisen. Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich sage Ihnen: Gewisse Länder haben darum eine unbeschränkte Ausschaffungshaft. Sie sagen, sie müsse unbeschränkt sein, dann werde niemand die ganze Haftdauer absitzen. Wir haben uns für eine andere Lösung entschieden, nämlich für die Verlängerung, und die entsprechenden Fachleute sagen, sie glaubten, dass bei einer Dauer von maximal 24 Monaten auch die harten Fälle davor zurückschrecken werden. Sie sagen es etwas populär; sie sagen, niemand wolle zweimal an Weihnachten oder an Ramadan in der Ausschaffungshaft sein.
Ich kann Ihnen nicht sagen, ob das stimmt oder nicht. Das sind Angaben von Fachleuten. Wir haben diese Bestimmung jetzt aufgenommen; sonst bliebe nur die unbeschränkte Haftdauer, die dann immer wieder überprüft wird.
Wir bitten Sie hier also, der Mehrheit zuzustimmen. Es ist ein verantwortungsvolles Instrument. Die Leute, die die Sache an der Front machen müssen, brauchen es als letztes Mittel - nicht als erstes, sondern als letztes -, und sie brauchen es nur für Renitente und nicht für alle, wie hier suggeriert worden ist.