Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-09-27
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-27
Wortprotokoll
Es ist eindeutig, es gibt für beides ein Strafmass. Das ist nicht Sache des Justizministers, sondern der Gerichte. Wer jemanden getötet hat, kommt ins Gefängnis oder ins Zuchthaus. Wer illegal hier ist, kommt weder ins Gefängnis noch ins Zuchthaus. Er wird bestraft, aber nicht mit Gefängnis oder Zuchthaus. Die Ausschaffungshaft ist keine Haft, die im Gefängnis abgesessen werden muss; ich bitte Sie, das zu berücksichtigen. Es ist eine Haftform, die der Staat verhängt, um dafür zu sorgen, dass jemand einer Verpflichtung nachkommt, die ihm der Staat auferlegt - wie er sie auch Schweizern, die nicht getötet haben, auferlegen würde.