Pfister Gerhard · Nationalrat · 2005-09-28
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-28
Wortprotokoll
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, den Minderheitsantrag Wyss abzulehnen und dafür - es ist schon mehrmals gesagt worden - mit Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe gter eine Ergänzung gemäss dem Beschluss des Ständerates anzubringen.
Zu Herrn Widmer möchte ich nur noch kurz sagen: Derjenige, der gestern das Fussballtor geschossen hat, ist genau einer von jenen, die vermutlich nicht unter diese Bestimmung fallen würden. Denn er hat sehr wahrscheinlich kein Hochschulstudium und war gestern trotzdem ein äusserst wertvoller "Mitarbeiter" des FC Thun. Dieses Argument können Sie hier also nicht bringen.
Es wurde schon gesagt: Eine Ausbildung in der Schweiz darf für Drittstaatenangehörige nicht automatisch den erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt öffnen. Dafür ist der schweizerische Arbeitsmarkt zu klein. Andernfalls könnten nicht mehr jährlich 13 000 Ausländer - inklusive EU-Angehörige - zur Ausbildung zugelassen werden, wie es jetzt der Fall ist. In der Schweiz gut ausgebildete Ausländer, die [PAGE 1221] tatsächlich gebraucht werden, weil keine inländischen Arbeitskräfte vorhanden sind, erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen. Eine stark erleichterte Zulassung für alle Absolventen einer höheren Ausbildung in der Schweiz würde zudem die an anderen Orten als unethisch empfundene Abwanderung der besten Kräfte in die entwickelten Staaten - Stichwort: Braindrain - noch verschärfen. Eine Zulassungserleichterung, beschränkt auf Gebiete von hohem wissenschaftlichem Interesse, ist sinnvoll. Hier kann beim Zulassungsentscheid insbesondere auf eine langwierige Prüfung des Vorrangs der Inländer verzichtet werden.
Ein paar persönliche Überlegungen: Es ist aus meiner Sicht nicht so klar, ob wir hier überhaupt ein Problem haben. Es ist nicht so klar, ob die Schweizer Hochschulen das Problem haben, dass gute Leute nicht arbeiten können, weil sie ausreisen müssen. Der freie Zugang an die Universitäten in der Schweiz ist durchaus möglich, und kein Land hat so viele ausländische Studierende wie die Schweiz. Wenn nun die europäischen Universitäten zunehmend den Numerus clausus einführen oder dies schon getan haben, geraten die Universitäten mit freiem Zugang zusätzlich unter Druck. Arbeitslose Akademiker sind heutzutage auch in der Schweiz keine Seltenheit mehr.
Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass das hier eine entscheidende Abweichung vom dualen System wäre. Mit dem dualen System soll die Einwanderung aus den Ländern ausserhalb Europas auf Spezialisten eingeschränkt werden. Akademiker können natürlich darunterfallen. Aber entscheidend müssen die Bedürfnisse des inländischen Arbeitsmarktes bleiben, und entscheidend muss bleiben - wie es der Vorrangartikel hier auch meint -, dass man zuvor keine geeigneten Personen aus dem Inland oder aus dem europäischen Freizügigkeitsraum gefunden hat. Erst dann sollte man auf Personen aus Ländern ausserhalb dieses Raumes zurückgreifen.
Die Kommissionsmehrheit ist deshalb dem Ständerat gefolgt und lehnt den Antrag der Minderheit Wyss ab.