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Bühlmann Cécile · Nationalrat · 2005-09-28

Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2005-09-28

Wortprotokoll

Bei Artikel 33 geht es um eine der ganz wichtigen Bestimmungen im neuen Gesetz. Ich muss kurz zurückblenden: Das aktuelle Anag ist ein Gesetz, das sehr viele Delegationsnormen enthält, d. h., die Behörden können viel über Verordnungen regulieren. Einer der Hauptgründe für die Totalrevision des Anag lag darin, dass wir ein Gesetz schaffen wollten, mit dem mehr auf Gesetzesebene geregelt wird als auf Verordnungsebene. Den Behörden sollte ein kleinerer Ermessensspielraum gegeben und im Gesetz sollten mehr Rechtsansprüche festgeschrieben werden. Das war einer der positiven Punkte der Revision. Wir hatten von Anfang an auch Sympathie für Teile dieses Gesetzes, weil es wegen dieser Rechtsansprüche auch Vorteile für die Betroffenen bringt.

Artikel 33 ist nun einer dieser Kernartikel. Es geht hier nämlich darum, dass Personen, die zehn Jahre lang in der Schweiz gearbeitet haben, ein Rechtsanspruch auf eine Niederlassungsbewilligung zusteht. Dieser Formulierung hat der Nationalrat - haben also Sie - in der ersten Lesung zugestimmt. Der Ständerat hat sie umgekippt und in eine Kann-Formulierung verwandelt. Damit hätten wir im Prinzip wieder den Status quo; dann müssten wir das gar nicht neu regeln. Ich beantrage Ihnen, am Entscheid unseres Rates aus der ersten Runde festzuhalten. Dieser Entscheid war klug, aber in der Kommission wollte leider nur noch eine Minderheit daran festhalten.

Worum genau geht es? Es geht eben um Personen, die ohne Unterbruch zehn Jahre lang in der Schweiz gearbeitet haben, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, die sich erfolgreich integriert haben und bei denen keine Widerrufsgründe vorhanden sind - dass sie im Verfahren irgendeinmal falsche Angaben gemacht hätten, dass sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden wären, dass sie in der Schweiz oder im Ausland erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit verstossen hätten oder dass eine Person, für die sie zuständig sind, auf Sozialhilfe [PAGE 1231] angewiesen wäre. Sie hören es: Eine ganze Serie von Klauseln schliesst aus, dass es sich um Personen handeln könnte, die sich irgendetwas haben zuschulden kommen lassen. Es geht also um absolut integre Personen, die ihre Arbeit in der Schweiz ohne irgendwelche Anstände gemacht haben. Diese Personen sollen jetzt einen Rechtsanspruch auf eine Niederlassungsbewilligung haben. Das ist doch nicht mehr als fair. Es ist eben ein Kernstück dieser neuen Vorlage. Ich bitte dringend, am Beschluss unseres Rates festzuhalten, denn sonst brauchen wir am Schluss dieses neue Gesetz gar nicht mehr.

Was die Mehrheit will, ist ja genau das, was wir jetzt haben und immer beklagen: unterschiedliche Praxen in den Kantonen bei der Erteilung von Niederlassungsbewilligungen. Da gibt es restriktive Kantone, und da gibt es fortschrittlichere Kantone, die offener sind und solche Bewilligungen eher erteilen. Es kann doch nicht sein, dass es für die Eingewanderten darauf ankommt, in welchem Kanton sie zufällig arbeiten. Wenn sie in einem restriktiven Kanton arbeiten, bekommen sie die Niederlassungsbewilligung nicht, wenn sie in einem liberaleren Kanton mit liberalen Behörden arbeiten, bekommen sie sie. Das kann doch in einem Rechtsstaat nicht angehen.

Deshalb bitte ich Sie, unbedingt an unserer Version und der Version des Bundesrates - es ist im ursprünglichen Konzept des Bundesrates so vorgesehen, das muss man wissen - festzuhalten.