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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-09-28

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-28

Wortprotokoll

Diese Bestimmung widerspricht der Kinderrechtskonvention nicht. Es ist richtig: Der Begriff "Kind" gilt bis zum 18. Altersjahr. Aber wir haben in der ganzen Gesetzgebung auch immer wieder andere Altersgrenzen. Wenn Sie hier sagen, der Begriff "Kinder" betreffe Personen bis zum 18. Altersjahr, dann macht das keinen Sinn. Die sind ja dann der Schule entwachsen; dabei wollen wir sie in der Schule integrieren. 12 Jahre sind natürlich auch eine willkürliche Grenze, da gebe ich Ihnen Recht. Aber dann sind ausländische Burschen oder Mädchen in der sechsten Klasse. Sie haben mindestens noch drei Schuljahre vor sich. Mit 14 Jahren haben sie nur ein Schuljahr vor sich. Nachher kommt die Lehre oder eine höhere Schule oder was immer. Derjenige, der drei Schuljahre absolviert hat, ist besser integriert, kann die Sprache besser, findet leichter eine Lehrstelle und kann auch dort besser integriert werden. Das sind doch humanitäre Argumente! Jetzt sagen Sie: Ja, aber der Nachteil ist, dass die Kinder zwischen 12 und 14 Jahren benachteiligt werden. Da haben Sie Recht. Das ist so. Sie können auch kommen, nur erhalten sie die Niederlassungsbewilligung nicht sofort, weil die Integrationskraft kleiner ist.