Lexipedia

Vollmer Peter · Nationalrat · 2005-09-28

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-28

Wortprotokoll

Die Kommission hat mit 14 zu 8 Stimmen beschlossen, hier, in Artikel 67a, keine solche Technologieförderung aufzunehmen. Was waren die Gründe dafür? Eigentlich müsste man ja hier erwarten, es gebe gewisse ordnungspolitische Überlegungen, weil Investitionsbeiträge für neue Technologien - das ist auch ein Wettbewerb - auch ein Marktvorteil für einen Sender sein können, für einen Sender, der eben in neue Technologien investiert und damit auch einen Vorsprung erhält. Das waren die grundsätzlichen Bedenken. Weshalb sollen wir von den Gebührengeldern - in zweiter Linie, zuerst noch von den Konzessionsabgaben - wieder etwas abschöpfen, um hier Technologieförderung zu machen?

Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass wir in Artikel 67 eine Bestimmung haben, nach der für die Verbreitung von Radioprogrammen - wir haben es ja jetzt in dieser Fassung bestätigt - in Gebieten, in denen wirtschaftlich kein genügendes Aufkommen besteht, also in den Rand- und in den Berggebieten, bereits Beiträge für die Ausstrahlung im terrestrischen Bereich gewährt werden können; dies aufgrund von Artikel 67. Jetzt wollen Sie hier bei Artikel 67a die Schleuse noch mehr öffnen. Sie wollen über diesen Artikel hier auch noch für die Technologieentwicklung eine Schleuse öffnen.

Das ist der Grund, weshalb die Mehrheit zum Schluss gekommen ist, dass Technologieförderung an sich gut ist, aber hier nicht über die Gebührengelder finanziert werden soll. Für die Technologieförderung haben wir ein Gesetz über Technologieförderungen, da gibt es besondere Unterstützungen. Hier möchten wir das nicht in diesem Gesetz geregelt haben. Das ist der Grund, weshalb wir Ihnen empfehlen, von Artikel 67a gemäss Beschluss des Ständerates abzusehen, also gar nichts dazu aufzunehmen. Denn ansonsten schränken wir wieder die Mittel ein, die eigentlich für die Programme zur Verfügung stehen sollten.

Ich muss Ihnen vielleicht noch den Unterschied zwischen den Anträgen der Minderheiten I und II deutlich machen. Es ist so: Bei der Minderheit I haben alle Sender Anrecht auf eine Förderung, unabhängig davon, ob sie in den Agglomerationen oder in den Berggebieten sind; und wir haben vor allem auch eine Bestimmung drin - das müsste einige vielleicht stutzig machen -, die eine nationale Planung für die Entwicklung der Förderung dieser neuen Technologien vorsieht. Ich möchte Sie hier fragen: Ist es im Sinne Ihrer ordnungspolitischen Vision, dass wir hier mit einer nationalen Planung neue Technologien aus den Gebührengeldern fördern?

Das ist der Grund, weshalb die Kommission mit 14 zu 8 Stimmen zum Schluss gekommen ist, auf Artikel 67a gänzlich zu verzichten.