Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-09-28
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-28
Wortprotokoll
Wir bitten Sie, der Mehrheit und dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen. Natürlich ist es eine Ermessensangelegenheit, aber Sie müssen sehen: Es gibt auch eine Menge von kleinen Vereinen mit 10, 12 oder 14 Mitgliedern. Wenn jemand keine Haftung hat und es Streit gibt, ist die Gefahr, dass Unfug getrieben wird, relativ gross. Bei so kleinen Mitgliederzahlen kann ein Mitglied fast schon allein eine solche Revision verlangen. Das bringt Kosten für den Verein, und das Mitglied trägt zu diesen Kosten nichts bei, weil es auch nicht haftet.
Darum hat der Ständerat mit Recht gesagt: Wenn es unbeschränkt haftende Mitglieder gibt, die persönlich haften oder einer Nachschusspflicht unterliegen, dann müssen diese Mitglieder eine eingeschränkte Revision verlangen können.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.
Ich habe noch eine Erklärung abzugeben; Frau Leutenegger Oberholzer hat mich gebeten, das zu tun. Es geht um die Frage, was eigentlich die Eintragung im Handelsregister kostet, wenn die Firma geändert werden muss. Sie haben vorhin - meines Erachtens zu Recht - beschlossen, dass auf Briefen und bei Rechnungen der ganze Firmenname aufgeführt werden muss, damit man weiss, ob es eine Genossenschaft oder eine AG ist. Es sind Haftungsfragen, die dort zum Ausdruck kommen. Das heisst, Sie müssen es nicht auf jedem Papier erwähnen, aber wenn Sie Briefe schreiben, welche rechtliche Verpflichtungen beinhalten, ist es neu vorgesehen, dass Sie das müssen.
Was sind die Kosten? Die Kosten bestehen einzig darin, dass die Firmen ihr Briefpapier ergänzen müssen, wenn sie noch keines mit den nötigen Angaben haben. Das Firmenlogo - UBS, Novartis usw. - kann wie bisher stehen, aber irgendwo auf dem Papier muss die vollständige Firma aufgeführt sein. Das haben aber die meisten Unternehmen schon heute.
Der Rechtsformzusatz muss auch im Handelsregister eingetragen sein. Ich habe mich eigentlich gewundert, dass das noch nicht bei allen Firmen im Handelsregister der Fall ist. Bis jetzt habe ich gemeint, man könne eine Firma nur eintragen, wenn man ihre Rechtsform angebe. Scheinbar ist das nicht ganz so. Sie müssen im Handelsregister einen Eintrag vornehmen, wo das noch nicht gemacht ist.
Ich kann Ihnen hier die Preisbasis bekannt geben. Die Anpassungen im Handelsregister sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Kosten sind wie folgt: Für eine kleine Genossenschaft betragen sie 80 Franken; für eine kleine AG 120 Franken; für die allergrössten Gesellschaften im Maximum 2000 Franken. Das ist der Kostenrahmen. Natürlich könnte man im Gebührentarif auch für diese Fälle Kostenlosigkeit vorsehen. Aber dann haben wir wieder "Mais" mit den Kantonen, weil die Handelsregisterführer durch die Kantone bezahlt werden.
Für die - wie ich glaube - nicht allzu grosse Zahl an Fällen, wo ein solcher Nachtrag nötig ist, wo der Rechtsformzusatz noch nicht eingetragen ist, sind das die Kostenfolgen.