Genner Ruth · Nationalrat · 2005-09-28
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2005-09-28
Wortprotokoll
Sie merken jetzt: Wir haben in diesem Gesetz ganz unterschiedliche Konzepte, je nachdem, ob es sich um Vergütungen, um Kredite oder um Beteiligungen handelt. Wenn es nach dem Konzept der Mehrheit geht, müssen die ehemaligen Verwaltungsräte Beteiligungen nicht offen legen, einmal müssen sie nur offen legen, wenn etwas nicht marktüblich ist usw. Sie sehen: Die Konzepte sind sehr unterschiedlich, und in diesem Sinne bemüht sich dieses Gesetz nicht wirklich um Transparenz und Klarheit, weil wir jedes Mal wieder anders legiferieren.
Es ist wichtig, dass auch Beteiligungen von ehemaligen Mitgliedern offen gelegt werden, übrigens entspricht das auch der Formulierung des Bundesratsentwurfes. Es interessiert mich, wieso er plötzlich zum Schluss gekommen ist, das müsse nun nicht mehr so sein. Herr Kaufmann, es geht hier nicht um den Nutzen für die Aktionäre, sondern es geht in der Tat um die Transparenz mit Bezug darauf, wie die Verhältnisse in einer Firma sind.
Deshalb stehen wir dafür ein, dass auch in diesem Falle für Transparenz gesorgt wird.