Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-10-03
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-10-03
Wortprotokoll
Ich glaube, dass in den Vorbereitungen beider Kommissionen und anschliessend auch im Plenum beider Räte eigentlich zu diesem Thema alles gesagt worden ist und das meiste sogar doppelt. Deshalb möchte ich gerne darauf verzichten, die Elemente an dieser Stelle zu wiederholen.
Ich möchte Ihnen gewissermassen einen einzigen abschliessenden Trumpf präsentieren, und das ist der Vergleich, den ich mit ausländischen Staaten gezogen habe. Jedes Land in Europa, jede Regierung in Europa hat einen Notartikel zu ihrer Verfügung. Wir haben ihn nicht; unsere Verfassung lässt das nicht zu. Wenn wir in eine solche Situation geraten - es hat davon schon einige gegeben; sie sind Ihnen bekannt -, dann wäre nach der Regelung, wie sie im Nationalrat bisher verfolgt wurde, ein Antrag des Bundesrates an die Finanzdelegation der Beginn einer solchen Notlösung. Ein Antrag, der zudem von Anfang an den Makel hat, dass er betragsmässig limitiert sein muss, ohne Bezug zum Ereignis, um das es geht.
Ich denke, dass jede Regierung die Möglichkeit haben muss, in Notfällen mit Notmassnahmen zu handeln. Dass sie das nicht willkürlich tun darf, dass sie sich ganz eng an die Verfassung, an Rechtsgrundsätze, an die Abwägung von Interessen, aber auch an die Abwägung von Rechtsgütern halten muss, das haben wir Ihnen dargelegt.
Aus diesen Gründen ersuche ich Sie, der Version des Ständerates zu folgen.