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Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · 2005-10-03

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-03

Wortprotokoll

Letzte Woche haben wir das Asylgesetz derart verschärft, dass es in der Schweiz nun möglich ist, arme Leute herumzujagen, ihnen jeglichen Schutz zu nehmen, sie der Kälte und dem Hunger auszusetzen. Die Jagd auf die Asylsuchenden - es sind nicht die Jungen und Beweglichen, es sind vor allem Familien, alleinstehende Frauen, Alte, Kranke und Minderjährige - ist eröffnet. Der selbstgerechte Milliardär vom Zürichberg hat seine Vorstellung einer sauberen, asylfreien Schweiz durchgesetzt.

Nun geht es weiter im gleichen Stil mit der parlamentarischen Initiative Joder, welche die Bürgerrechtsgesetzgebung so revidieren will, dass die Gemeinden und Kantone in ihren Einbürgerungsbeschlüssen autonom sind und dass die inhaltliche Überprüfung von abschlägigen Einbürgerungsentscheiden durch Gerichte ausgeschlossen werden kann. Dabei gilt es nicht nur, "die in der Verfassung verankerte Gemeindeautonomie gegenüber dem verfassungsmässigen Diskriminierungs- und Willkürverbot gleichzustellen, sondern generell der zunehmenden Verrechtlichung der Politik und der Ausdehnung der Zuständigkeit der Justiz Einhalt zu gebieten".

Die Kommissionsmehrheit ist dieser Politik unter dem Deckmantel der unbeschränkten Gemeindeautonomie leider gefolgt. Gegen die Autonomie der Gemeinden ist in den meisten Fällen nichts einzuwenden, im Gegenteil, auch sie ist ja in der Verfassung garantiert; das allerdings stets unter dem Vorbehalt, dass man die Autonomie nicht vorschiebt, um einbürgerungswillige Personen willkürlich zu behandeln und zu diskriminieren oder sie als Deckmantel für fremdenfeindlich motiviertes Handeln zu missbrauchen. Autonomie richtig gelebt bedeutet Sorgfalt und das Abwägen, in welchen Gremien Entscheide sinnvollerweise gefällt werden sollen.

Bei Einbürgerungen muss aus Gründen des Personen- und Datenschutzes immer ein Teil der Informationen vor der Öffentlichkeit zurückbehalten werden. Gewählte Personen und Gremien kennen diese Informationen ihrerseits, sind jedoch an das Schweigegebot gebunden. Sie sollen entscheiden, ob die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller eingebürgert werden sollen oder nicht; das sind Parlamente, das sind Spezialkommissionen usw.

Entscheide durch einen halb informierten Souverän an der Urne haben sich bei verschiedenen Ablehnungen als willkürlich erwiesen. Die beschämenden Einbürgerungspannen der letzten Jahre sind noch in lebendiger Erinnerung. Unbescholtene Personen, die die Einbürgerungsauflagen eigentlich erfüllen, unsere Sprache beherrschen, berufstätig und keine Sozialhilfeempfänger sind - was ja anscheinend eh das Schändlichste auf dieser Welt ist -, wurden vor allem darum an der Urne abgelehnt, weil ihre Namen auf eine serbische, albanische oder kosovarische Herkunft hinwiesen. Das Beispiel Emmen fand Nachahmer, und an vielen Orten, wo über die Urne fremdenfeindliche Politik gemacht wurde, wurden Einbürgerungen zu einem unwürdigen Spiessrutenlauf für die Betroffenen.

Nach den Einbürgerungskrisen der letzten Jahre kam das Bundesgericht zu Hilfe und erklärte in verschiedenen Fällen, [PAGE 1350] dass Einbürgerungsentscheide an der Urne generell rechtswidrig seien, weil diese aufgrund der fehlenden Begründungspflicht nicht justiziabel seien. Das Bundesgericht trat damals auch auf eine Beschwerde gegen einen Einbürgerungsentscheid ein, der das Diskriminierungsverbot verletzte. Wir erinnern uns noch an das Seilziehen um das Beschwerderecht zwischen National- und Ständerat im neuen Einbürgerungsrecht.

"Eingriffe durch die Justiz" will die parlamentarische Initiative Joder jedoch verhindern. Herr Joder will die Einmischung der Justiz nur zulassen, wenn Verfahrensfehler ausgewiesen sind. An wen können sich dann die um ihre Einbürgerung geprellten Menschen wenden? Wo finden sie Gehör? Wie steht es mit der Rechtsstaatlichkeit in dieser Frage?

Um eine Stimme ist die Minderheit unterlegen. Sie will den Schutz vor Willkür und Diskriminierung höher gewichten als die Gemeindeautonomie, im Sinne von Artikel 35 der Bundesverfassung, der ja die Grundrechte beinhaltet; an diesen Artikel haben sich bei Einbürgerungen auch die Stimmberechtigten zu halten. Diese Politik wird auch von der Bevölkerung weitgehend unterstützt. Ich erinnere an die jüngsten Entscheide in den Kantonen Bern und Solothurn. Sie haben die Einbürgerungen an die verantwortlichen Gremien delegiert.

Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative Joder keine Folge zu geben.