Hubmann Vreni · Nationalrat · 2005-10-03
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-03
Wortprotokoll
Der Entscheid, der parlamentarischen Initiative Joder Folge zu geben, fiel in der Kommission mit 13 zu 12 Stimmen, also ganz knapp. Im Namen der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Joder keine Folge zu geben.
Mit der Einbürgerung erwirbt man den Schweizer Pass und damit das Bürgerrecht unseres Landes. Man erhält auch das Recht abzustimmen und zu wählen, man wird gleichberechtigtes Mitglied unserer Gesellschaft. Überlassen wir die Einbürgerung abschliessend den Gemeinden, so werden wir mit Sicherheit eine Vielzahl von Verfahren haben, die völlig verschieden sind. Wir werden weiterhin und vermehrt die unterschiedlichsten Situationen haben. Bereits heute haben viele Gemeinden korrekte Einbürgerungsverfahren. Daneben gibt es aber Gemeinden, deren Gemeindeversammlungen Einbürgerungsgesuche von Bewerberinnen und Bewerbern ablehnen, obwohl diese alle Bedingungen erfüllen, aber z. B. aus Ex-Jugoslawien oder aus der Türkei stammen. Das allein genügt vielen Leuten, um ein Gesuch abzulehnen. Andere Gemeinden wiederum interessieren sich nur für die finanzielle Seite. Sie bürgern Bewerber und Bewerberinnen ein, die gar nie auf ihrem Gemeindegebiet gelebt haben.
Wenn Sie der parlamentarischen Initiative Joder zustimmen, unterstützen Sie solche Machenschaften. Wenn die Gemeinden autonom und abschliessend entscheiden, gibt es keine Garantie, dass nur sachbezogene Kriterien für oder gegen eine Einbürgerung angewandt werden. Jede Gemeinde wäre völlig frei zu machen, was sie will.
Herr Joder verlangt mit seiner parlamentarischen Initiative auch, dass eine Überprüfung durch die Gerichte [PAGE 1347] ausgeschlossen wird. Schon der Titel der Initiative klingt ja wie eine Wahlpropaganda: "Mehr Freiheit für Gemeinden und Kantone." Damit wären Tür und Tor weit offen für willkürliche und diskriminierende Entscheidungen.
Vor einigen Jahren wollte sich eine junge Türkin in einer Gemeinde einbürgern lassen. Sie war hier aufgewachsen und zur Schule gegangen, sie sprach perfekt Schweizerdeutsch. Sie musste Schweizerin werden, um ihren Traumberuf Polizistin ergreifen zu können. Ohne Diskussion entschied aber die Gemeindeversammlung, das Gesuch abzulehnen. Medienvertreter, welche nachher ins Wirtshaus des Dorfes gingen und einige Männer befragten, warum sie gegen die Einbürgerung gestimmt hätten, erhielten zur Antwort, es gebe ja bereits zu viele Türken im Dorf und man wolle nicht noch mehr hier haben.
Wir wissen, dass dies leider kein Einzelfall ist. Es ist immer wieder vorgekommen, dass Einbürgerungsgesuche aus völlig sachfremden Gründen abgelehnt wurden. Da möchte ich Herrn Joder fragen: Welche Grundrechte sind hier wichtiger, die der Gesuchstellerin oder die der Gemeindemitglieder, die völlig willkürlich entscheiden?
Genau deshalb hat das Bundesgericht entschieden, dass negative Einbürgerungsentscheide begründet sein müssen, damit sie überprüft werden können. Denn auch Entscheide eines kommunalen Souveräns dürfen nicht willkürlich sein; sie müssen verfassungskonform sein. Insbesondere die Grundrechte sind in der Verfassung garantiert und dürfen nicht durch einen kommunalen Abstimmungsentscheid verletzt werden. Das gilt auch für die Rechtsweggarantie.
Schliesslich werden wir in Kürze über die parlamentarische Initiative Pfisterer Thomas sprechen. Sie geht in eine ähnliche Richtung wie die parlamentarische Initiative Joder, aber sie verlangt, dass die rechtsstaatlichen Anforderungen und die verfassungsmässigen Verfahrensgarantien respektiert werden. Das tut die parlamentarische Initiative Joder nicht.
Ich bitte Sie deshalb, dieser Initiative keine Folge zu geben, damit der Weg offen ist für die Lösung, wie sie die Initiative Pfisterer vorschlägt.