Strahm Rudolf · Nationalrat · 1999-12-20
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-20
Wortprotokoll
Ich greife hier ein, um zu sagen, was jetzt läuft. Herr Bührer, Ihre Fraktion ist mit diesem Vorstoss nicht allein; Sie rennen zum Teil offene Türen ein. Seit einem halben Jahr arbeitet eine Subkommission der WAK, bisher unter Leitung von Herrn David, an einem Projekt, das eigentlich für die Vernehmlassung bei den Kantonen reif ist.
Der erste Punkt dieses Vorstosses - die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung - wird von allen akzeptiert. Der zweite Punkt - die Aufhebung des Abzuges der Hypothekarzinsen auf selbstgenutztem Wohneigentum - wird von allen akzeptiert. Der dritte Punkt bezüglich Bausparen wird jetzt mit der Parlamentarischen Initiative Gysin Hans Rudolf (98.455) separat behandelt. Da sollte der Bundesrat offenbar heute über die Vernehmlassung entscheiden.
Der vierte Punkt dieses Vorstosses bezüglich Abzug der Unterhaltskosten ist eigentlich der umstrittene Punkt. Die Wissenschaft ist der Meinung: Wenn schon ein Systemwechsel, Herr Bührer, dann aber ein ganzer und nicht diese Bürokratie der Separierung und Aussonderung von werterneuernden und werterhaltenden Unterhaltskosten. Das ist eigentlich die Knacknuss. Wenn dieses Problem gelöst wäre, hätten wir wahrscheinlich schon einen Vorschlag auf dem Tisch.
Im Kanton Bern sind 30 Beamte allein dafür angestellt, um die Eigenmietwertbemessung und die Frage der Unterhaltsabzüge zu bearbeiten. Die Leute müssen mit den Rechnungen zum Steueramt gehen, um zu zeigen, was wertvermehrend und was werterhaltend ist. Sie, die Sie immer gegen die Bürokratie schimpfen, müssen jetzt auch eingestehen, dass wir hier hier einen Schnitt machen sollten. Wir können das nicht ohne die Kantone tun, weil sie die Vollzugsorgane sind. Das ist wirklich die Knacknuss.
Zum letzten Punkt dieser Motion: In der Frage der Phasen hoher Zinsen möchten wir eine Übergangslösung treffen, und zwar einen einseitigen Zinsabzug für die Ersterwerber während zehn oder fünfzehn Jahren.
Aber diese Motion sollte als Ganzes in dieser Form nicht überwiesen werden, weil das Problem natürlich beim Steuerausfall bzw. bei der Saldowirkung der Erträge liegt. Es braucht am Schluss ein Projekt, das in etwa kostenneutral ist; sonst bringen wir das bei den Kantonen nicht durch. Denn was wir hier beschliessen, betrifft summenmässig die Kantone dreimal mehr als den Bund, weil die Steuersätze der Kantone und Gemeinden natürlich viel höher sind.
Persönlich folge ich der Auffassung von Frau Fässler. Ich bin der Meinung, der Ball liege beim Bundesrat, und sage es heute schon: Wenn der Bundesrat jetzt nicht mit einer Vorlage kommt, müssen wir die schon überwiesene Parlamentarische Initiative der CVP-Fraktion und die Parlamentarische Initiative Hegetschweiler halt in der Kommission und im Rat weiterverfolgen.
Ich möchte lieber, dass uns der Bundesrat eine Vorlage unterbreitet, denn diese Rechnungsmodelle und vor allem die Ertragswirkungen zu berechnen ist ausserordentlich kompliziert; damit wäre das Parlament überfordert.
Ich bitte Sie, in diesem Sinne den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln; das wäre das Vernünftigste.