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Reimann Maximilian · Ständerat · 2000-06-21

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-21

Wortprotokoll

Ich habe diesem Rüstungsprogramm bzw. dem Teil über die Schützenpanzer vorerst nur mit etwelchen Bedenken - wie ich es in der Kommission formuliert habe - zugestimmt. Diese Bedenken waren ursprünglich politischer, technischer und finanzieller Natur.

Die politischen Bedenken sind inzwischen ausgeräumt, ansonsten ich mich dem Rückweisungsantrag Béguelin angeschlossen hätte. Man hat mich in der Kommission zu diesem Punkt ausreichend davon zu überzeugen vermocht, dass eine erste Tranche von 186 Schützenpanzern heute schon beschlussreif ist, auch wenn noch kein endgültiges Konzept für die "Armee XXI" vorliegt. Eine Panzerbrigade wird die "Armee XXI" aber auf alle Fälle aufweisen; unser Kommissionspräsident hat genügend darauf hingewiesen. Sehr wahrscheinlich kommen eine zweite und eine dritte hinzu. Im Licht dieser Erkenntnis macht eine Rückweisung mit der Begründung, wie sie Kollege Béguelin vorgebracht hat, denn auch keinen Sinn.

Noch nicht ganz ausgeräumt sind hingegen - das sage ich im Gegensatz zu meinen Vorrednern Hess und Merz - die technischen und finanziellen Bedenken. Ich möchte deshalb von Ihnen heute, Herr Bundespräsident Ogi, eine ganz klare Antwort auf folgende Frage erhalten: Reichen die zu bewilligenden 990 Millionen Franken vollständig dafür aus, um sämtliche auf Seite 3048 der Botschaft aufgelisteten Beschaffungsobjekte zu finanzieren? Insbesondere geht es mir um jene 768 Millionen Franken, die allein die Fahrzeuge kosten. Wir haben eine Risikoreserve von 23 Millionen Franken mit eingeschlossen, mit der man aus meiner Sicht äusserst zurückhaltend umgehen muss.

Nun wissen wir - der sechsseitige vertrauliche Fragenkatalog Ihres Inspektors der Kampftruppen bestätigt es schwarz auf weiss -, dass einige Elemente des neuen Schützenpanzers mit Risiken behaftet sind. Ich denke insbesondere an die bereits erwähnte Bordkanone, an die Turmtechnik und an das Fahrwerk. Genügt im Extremfall die Risikoreserve von 23 Millionen Franken, um sämtliche noch bestehenden Mängel zu beheben und aus dem uns in Thun gezeigten Prototyp zum gleichen Preis ein absolut taugliches Serienmodell zu machen? Es darf keinesfalls so laufen, wie das bei früheren Rüstungsbeschaffungen der Fall war - allerdings liegen sie schon länger zurück -: Ich denke an die Mirage, wie auch an den Schweizer Panzer. Es darf nicht sein, dass uns eines Tages mitgeteilt wird, dass man mit den bewilligten Krediten leider nur 160 Stück kaufen könne und es eines Nachtragskredites bedürfe, um die Beschaffung wie vorgesehen tätigen zu können. Ein solcher Worst Case darf nicht eintreten. Deshalb erwarte ich eine klare und überzeugende Antwort auf diese Frage.

Ein weiterer grundsätzlicher Einwand, der uns wohl auch bei künftigen Rüstungsgeschäften wieder begegnen wird, ist nicht ganz ausgeräumt: Die Stellung der Ruag als Evaluationsbeauftragte und eventuell später als Lizenz- oder Auftragnehmerin. Im vorliegenden Fall geht es um die Tochterfirma SW Thun (Schweizerische Unternehmung für Waffensysteme AG in Thun). Natürlich gilt sie, wie man uns glaubhaft gemacht hat, als Kompetenzzentrum in der Panzerbeschaffung. Aber trotzdem ist die Versuchung nahe, dass in eigener Sache und eventuell gar zum eigenen Vorteil evaluiert wird. Hinzu kommt eine gewisse personelle Verflechtung - die hoffentlich ein einmaliger Fall bleiben wird -: Die SW Thun gehört zur neuen Ruag Schweiz AG, dem verselbstständigten Rüstungsbetrieb des Bundes. Sie braucht Aufträge, und diese stammen zu grössten Teil von der Gruppe Rüstung, die von Toni Wicki geleitet wird.

Der gleiche Herr Wicki ist vor Jahresfrist zum neuen VR-Delegierten eben dieser Ruag Schweiz AG gewählt worden. Ich möchte Herrn Wicki keineswegs irgendwelche Dinge unterstellen - ich betone das ganz klar -, aber trotzdem besteht hier ein institutionelles und personelles Geflecht, das in eigener Sache evaluiert, Aufträge vergibt und dem somit die notwendige Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit abgehen könnte. Ich sage das bewusst im Konditional.

Ich glaube, Herr Bundespräsident, da muss das VBS, da muss der Bundesrat vielleicht noch einmal grundsätzlich über die Bücher gehen, denn die heutige Konstellation, die Doppelfunktion eines gleichen Betriebes, ist meines Erachtens höchstens suboptimal.

Von Ihren Antworten, Herr Bundespräsident, wird es abhängen, ob ich der Vorlage ohne Bedenken, weiterhin mit Bedenken oder letztlich - was ich nicht hoffe - doch nicht zustimmen kann.

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