Randegger Johannes · Nationalrat · 2005-10-05
Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-10-05
Wortprotokoll
Vom "Gänseschritt" in die richtige Richtung bis hin zum "grossen Wurf" - in dieser Bandbreite lagen die Beurteilungen, die Sie zum grossen gemeinsamen Projekt zwischen den WBK beider Räte und der Erziehungsdirektorenkonferenz vorgebracht haben.
Diese positive Wertung, die alle Fraktionen hier geäussert haben, ist ein sehr positives Zeichen und eine Bestätigung, dass dieser neuartige Weg der Zusammenarbeit mit den Kantonen der richtige Weg ist. Dieses Signal, das Sie damit senden, ist auch eine ausgezeichnete Basis für die künftigen Regelungen auf Vertragsebene zwischen den Kantonen, zwischen den Kantonen und dem Bund, wenn es wie beispielsweise im Hochschulbereich darum geht, das gemeinsame Steuerungsorgan einzusetzen, das rechtsetzende und exekutive Kompetenzen hat. Diese Basis verspricht viel Positives für die kommende Zusammenarbeit.
Die Tatsache, dass auch für die Detailberatung nur ein einziger Einzelantrag vorliegt, bestätigt der Kommission, dass die Fraktionen grosses Vertrauen in die Arbeit der WBK und der Experten, die am Bericht gearbeitet haben, haben. Aus diesem Grund verzichten wir Kommissionssprecher darauf, Ihnen jeden einzelnen Artikel noch einmal vorzustellen, und verweisen auf den Bericht der Kommission. Damit sparen wir auch Zeit.
Nun noch zum Rückweisungsantrag Zisyadis: Herr Zisyadis hat hier geäussert, dass er auch für die Harmonisierung im Schulwesen einstehe, dass wir in der Kommission aber den Fehler begangen hätten, vor lauter Enthusiasmus und Harmonisierungsbestrebungen die basisdemokratischen Rechte unseres Staates zu vergessen. Herr Zisyadis, Sie sprechen damit den neuen Finanzausgleich an, die Allgemeinverbindlicherklärung, wie sie von Volk und Ständen angenommen wurde. Sie sprechen natürlich auch die diesbezügliche Gesetzgebung an, das, was im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich festgelegt ist, das vom Parlament in beiden Kammern am 3. Oktober 2003 in der Schlussabstimmung verabschiedet wurde.
Herr Zisyadis, in Artikel 14 des Finanz- und Lastenausgleichsgesetzes, in dem es um die Allgemeinverbindlicherklärung geht, wird ganz klar festgehalten: "Die Bundesversammlung kann in Form eines dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses für allgemeinverbindlich erklären: a. auf Antrag von mindestens 21 Kantonen: die interkantonale Rahmenvereinbarung; b. auf Antrag von mindestens 18 Kantonen: einen interkantonalen Vertrag in den Bereichen nach Artikel 48a Absatz 1 der Bundesverfassung." Artikel 48a betrifft uns: Wenn ein Vertrag von 18 Kantonen unterzeichnet ist und die Kantone zur Ansicht gelangen, dass der Bund, gestützt auf Artikel 14 des erwähnten Gesetzes, die Allgemeinverbindlicherklärung durch einen Bundesbeschluss festlegen soll, Herr Zisyadis, braucht es die Zustimmung beider Räte. Wenn diese erfolgt ist, wenn eine Mehrheit diesen politischen Entscheid gefällt hat, dann untersteht der Bundesbeschluss noch dem fakultativen Referendum.
In diesem Sinne ist unsere basisdemokratische Struktur eingehalten, sowohl was die Beschlussfassung der Räte, wie auch was die Ausarbeitung der kantonalen Verträge und die Zustimmung durch die kantonalen Parlamente betrifft, und schliesslich durch das fakultative Referendum. Sie liegen hier also falsch, wenn Sie sagen, die basisdemokratischen Rechte würden nicht eingehalten.
Zu Ihrem zweiten Anliegen, die Mitsprache der Studierenden sei auf Verfassungsstufe festzulegen, muss ich Ihnen sagen, dass ich das wirklich nicht für verfassungswürdig halte.
Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen im Namen der Kommission, den Rückweisungsantrag Zisyadis abzulehnen.