AB 58349
Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-05
Wortprotokoll
Eine neue Grundlage für die Bildung in der Bundesverfassung ist kein einfaches Geschäft. Dies zeigt sich auch in der lange dauernden Bearbeitung der parlamentarischen Initiative Zbinden, die 1997 eingereicht wurde. In der Vergangenheit sind verschiedene Harmonisierungsbestrebungen gescheitert, da ein zu zentralistisches Vorgehen gewählt wurde. Heute könnte eine sinnvolle Harmonisierung des Schulwesens von der Vorschule bis zur Quartärstufe möglich werden, wenn nicht noch nachträglich ideologische Elemente die Vorlage belasten und wenn keine unangemessenen Verpflichtungen eingeführt werden. Ich spreche hier auch die Minderheit Rutschmann an, die anstelle von absoluten Verpflichtungen Kann-Formulierungen vorschlägt. Der Bund soll Kompetenzen erhalten, er soll jedoch nicht zum Handeln gezwungen werden können. Unter dieser Prämisse kann die SVP-Fraktion die Vorlage unterstützen. Die SVP hat von Beginn an nach Regelungen gesucht, die die Unabhängigkeit und die Eigenständigkeit unserer Bildungsanbieter, insbesondere die Autonomie der Hochschulen, nicht tangieren.
Konkrete Inhalte der neuen Bildungsverfassung sind die einheitliche Regelung des Schuljahresbeginns, die Dauer der Bildungsstufen, deren Zugänge sowie die gesamtschweizerische Anerkennung der Abschlüsse. Die EDK hat sich zu diesen Zielen bekannt und schon erhebliche Vorarbeiten geleistet, sodass hier mit der Unterstützung der Kantone gerechnet werden kann. Zentral ist in diesem Verfassungsentwurf die Schaffung einer subsidiären und beschränkten Bundeskompetenz. Das Ziel ist ein kohärenter und qualitativ hochstehender Bildungsraum Schweiz. Dazu sind weitere Arbeiten auf Gesetzes- und Verordnungsstufe notwendig.
Ich will hier, beim Eintreten, nur einige Teilbereiche nennen, die von der Verfassungsänderung betroffen sind: Für die Berufsbildung gibt es nach wie vor eine starke Bundeskompetenz, und mit dem neuen Berufsbildungsgesetz sowie dem Masterplan sind die anstehenden finanziellen Fragen geregelt. Die Kantone wie auch die Organisationen der Arbeitswelt werden gleichwertig in die Gestaltung mit einbezogen. Berufsfelder und Berufe wie auch die Lehrstellenfrage haben damit eine angemessene Grundlage.
Von gleich grosser Bedeutung ist in unserem Land die Hochschulbildung. Wir haben hier auf der einen Seite eine Erfolgsgeschichte auszuweisen; sie betrifft die neuen Fachhochschulen, die derzeit ihre Strukturen festigen. Noch fehlen hier die zwingend notwendigen Masterausbildungen. Wichtig ist hier, dass die praxisnahen Fachhochschulen nicht zum Überlaufbecken der anderen Hochschulen werden. Sie sind gleichwertig, aber andersartig. Das ist so, und das muss so bleiben. Für diese Formel hat sich das Parlament bisher stark eingesetzt. Auch die neue Gesetzgebung, die diesem Verfassungsartikel folgt, hat dies zu berücksichtigen. Auf der anderen Seite stehen die Universitäten und die ETH ebenfalls im Umbau und unter Erfolgszwang: Die Internationalisierung, die Mobilität der Studierenden, das Bologna-Modell und die internationale Angleichung der Studienfinanzierungen verlangen Anpassungen struktureller Art. Die weitgehende Autonomie ist ohne Zweifel der Grundpfeiler des Erfolges. Es stehen bei den Hochschulen zwei Schulmodelle zur Wahl: die staatlich gelenkte Schule oder die autonome Schule. Wir brauchen jene Schule, die Effizienz und Exzellenz miteinander verbinden kann. Dieses Modell kann ich mir nur als autonome und eigenverantwortliche Schule vorstellen. Auch hier stellt der neue Bildungsartikel in der Verfassung einen Grundstein dar.
Ein letzter Punkt betrifft die Frage der Gerechtigkeit in der Behandlung der beruflichen und der akademischen Bildung. Dies ist natürlich auch eine Frage der Finanzierung. Die Antwort muss doch sein, dass der Steuerfranken des Bürgers dort eingesetzt wird, wo der grösste Nutzen für die Gemeinschaft, für unser Land, für unsere Arbeitsplätze entsteht. Dazu gehört nebst der Grundstufe die Berufsbildung, die Hochschulbildung, aber auch die höhere Berufs- und Allgemeinbildung, die heute immer noch im Schatten der anderen steht. Gleichermassen gilt die Nutzenüberlegung auch für den Forschungsfranken. Wenn wir schon die Strukturen und Verantwortungen neu definieren, dann sind auch hier neue Überlegungen zu formulieren. Es genügt nicht mehr, schöne Ziele zu setzen und Absichten darzustellen, sondern es ist zunehmend auch der Erfolgsnachweis zu erbringen.
Die SVP-Fraktion ist einstimmig für Eintreten. Sie lehnt den Rückweisungsantrag Zisyadis ab.