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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-10-06

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-10-06

Wortprotokoll

Im Zusammenhang mit Artikel 15 ist zu Artikel 34 Absatz 1 ein neuer Antrag eingebracht worden. Wir bitten Sie, diesen Antrag der Minderheit Menétrey-Savary abzulehnen.

Es ist mit diesem Antrag wie mit dem von Frau Thanei begründeten Antrag der Minderheit Hubmann zu Artikel 35: Es geht um strafrechtliche Bestimmungen. Es ist ausserordentlich heikel, in Spezialgesetzen für spezielle Dinge neue strafrechtliche Regeln einzuführen, die am Schluss gar nicht mehr in die Systematik des Strafrechtes passen. Wir bekommen dann für untergeordnete oder wesentlich weniger schlimme Tatbestände, die strafrechtlich beurteilt werden, plötzlich Strafmasse oder Strafzumessungen, die den allgemeinen Normen des Strafgesetzbuches widersprechen.

So ist es auch hier: Wenn Sie diese Strafbestimmungen für fahrlässige oder unachtsame Preisgabe von Daten beschliessen, die Leute haben, die an sich dem Berufsgeheimnis unterstehen, und wenn Sie das so unter Strafe stellen, dann kommen Sie in Konflikt mit den allgemeinen Normen in diesem Bereich im Strafgesetzbuch. Darum bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit zu Artikel 35 abzulehnen und bei der Systematik des Strafrechtes mit den Sondertatbeständen zu bleiben.

Wir bitten Sie, der Mehrheit und dem Bundesrat zuzustimmen.

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