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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2005-10-06

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2005-10-06

Wortprotokoll

Unsere Fraktion hat bis jetzt alle Minderheitsanträge abgelehnt. Diesen Minderheitsantrag werden wir aber unterstützen - es ist ein Minderheitsantrag, der mit dem Antrag des Bundesrates übereinstimmt -, und zwar aus folgenden Gründen: Dieses Widerspruchsrecht gibt im Gegensatz zur Klage, die in Artikel 15 vorgesehen ist, eine einfache Möglichkeit, dass die beiden betroffenen Parteien miteinander in Kontakt kommen und ihre Haltungen austauschen müssen. Es ist sozusagen ein Vorverfahren vor einem gerichtlichen Verfahren.

Dieses einfache Vorverfahren, das hier konzipiert wird, ermöglicht es doch, viele Auseinandersetzungen, die auf dem gerichtlichen Weg eingeleitet werden müssten, zu verhindern. Das gibt eine Entlastung unserer Gerichte, das führt aber auch dazu, dass dieses Konstrukt für den einfachen Bürger und die einfache Bürgerin besser und einfacher handhabbar ist. Der Bürger muss nämlich, wenn er den Eindruck hat, dass er zu Unrecht in einer Datensammlung aufgeführt wird, nicht zuerst zum Richter gehen oder zu einem Anwalt, der ihm hilft, sondern er kann selber ganz einfach vom Sammler dieser Daten die Auskunft darüber verlangen, auf welchen Grund er sich stützt. Dann ist schon einmal ein grosser Teil der Fragen, die in der Praxis auftauchen können, geklärt.

Wenn es eine Möglichkeit gibt, den Staat zu entlasten, die Verfahren einfacher zu machen und erst noch den Bürgerinnen und Bürgern eine einfache Handhabe in die Hand zu geben, dann ist es dieser Artikel 15a, den der Bundesrat wirklich in weiser Überlegung hier eingefügt hat.

Ich bitte Sie, hier einmal wirklich an diese einfache Mechanik zu denken und dem Bundesrat und damit auch der Minderheit zu folgen.

Ich habe am Anfang gesagt, wir haben überall dort, wo wir den Eindruck hatten, dass die Praktikabilität in der Praxis durch die Minderheitsanträge, die früher gestellt worden sind, verhindert oder erschwert wird, Nein gesagt und haben die Minderheitsanträge abgelehnt. Hier geht es aber wirklich nicht um eine Verhinderung oder Erschwerung der Möglichkeiten, um in der Praxis mit diesem Instrument arbeiten zu können.

Ich bitte Sie, für die Minderheit und den Bundesrat zu stimmen.

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