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Bieri Peter · Ständerat · 2000-06-21

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-21

Wortprotokoll

Wir sind bei der Behandlung dieser Vorlage Zweitrat. Die grosse Diskussion zu diesem Thema, auch in der Öffentlichkeit, ist bereits erfolgt. Die Spannbreiten sind in etwa abgesteckt, die Meinungen bekannt, die Referendumsdrohungen ohnehin zur Kenntnis genommen. Man kann also sagen: Lasst uns zur sachlichen Arbeit übergehen.

Nachdem in der Kommission ein Kollege bei der Eintretensdebatte nach der Vorstellung durch den Bundespräsidenten gemeint hatte, er sei für Eintreten und damit basta, war denn auch die Diskussion in der Kommission bereits mehr oder weniger erschöpft.

Ich fügte damals in der Kommission noch an, dass es nach der nationalrätlichen Beratung und in Kenntnis des in der Bevölkerung herrschenden Meinungsspektrums in unserem Rat darum gehen müsse, die Vorlage so auszugestalten, dass sie vor dem Volk mit Sicherheit bestehen könne. Das heisst, wir müssen einen Konsens finden, damit ein grosser Teil der Bevölkerung zu diesem Vorhaben Ja sagt, wenn es zur Volksabstimmung kommt.

Dabei habe ich insbesondere an die bewaffneten Auslandeinsätze gedacht. Diesbezüglich stellt sich die klare und entscheidende Frage, unter welchem Mandat und unter welchen internationalen rechtlichen Voraussetzungen diese Einsätze erfolgen sollen.

Die Öffnung der Schweiz setzt voraus - das haben wir letzte Woche in der Europadiskussion erfahren -, dass wir die Schritte zu einem vermehrten aussenpolitischen Engagement mit weiser Voraussicht und in Nachachtung der in unserem Volke bestehenden und vielleicht tief verwurzelten Zurückhaltung tun.

Ich bin dem Bundesrat deshalb dankbar, dass er in Bezug auf diese Vorsicht die Meinung unserer Kommission teilt und die von ihr vorgenommenen Einschränkungen akzeptieren will. Ich denke, dass sich dabei an der grundsätzlichen Zielrichtung nichts Wesentliches ändert; man muss bedenken, dass in Zukunft die Rolle und die Bedeutung der internationalen Organisationen im Bereich der Sicherheit sicher noch zunehmen werden.

Wenn in der Folge der im Nationalrat in der Minderheit gebliebene Vorschlag von Frau Haering Binder in der Kommission durch unseren Ratspräsidenten aufgenommen wurde, so zeigt dies deutlich, dass wir zusammen mit dem Bundesrat bzw. dem Bundespräsidenten versucht haben, für die Gesetzesrevision ein möglichst breites, tragfähiges Fundament zu schaffen. Mit dieser eher politischen Beurteilung sollte es möglich sein, diese teilweise Neuausrichtung unserer Armeeaufträge auch beim Volk mehrheitsfähig zu machen. Die Einschränkung auf Einsätze zur Friedensförderung unter Uno- oder OSZE-Mandat lässt sich auch staatsrechtlich begründen.

Vorerst wird damit ausgeschlossen, dass die Schweiz aufgrund eines Nato-Mandates Truppen stellen würde, was wiederum mit dem schweizerischen Neutralitätsrecht schwer oder wahrscheinlich nicht vereinbar wäre. Mit unserem Antrag wird diese von Skeptikern befürchtete Verletzung unserer Neutralität in dieser Hinsicht ausgeschlossen. Zudem verringert die von uns beantragte Einschränkung die Gefahr, dass die Schweiz bei einem nicht international abgestützten Einsatz infolge einer militärischen oder politischen Lageveränderung ungewollt in einen Konflikt hineingeraten könnte.

In Zukunft dürfte die Frage der kollektiven Sicherheit weltweit ohnehin an Bedeutung gewinnen. Es dürfte schon deshalb eher unwahrscheinlich sein, dass unser Kleinstaat herbeigerufen wird, bei Konflikten im Alleingang oder unter der Fahne eines militärischen Bündnisses friedenserhaltende Operationen auszuführen. Ich meine deshalb, dass wir auch der im Sicherheitspolitischen Bericht entwickelten Neugewichtung der Armeeaufträge unter dem Titel "Sicherheit durch Kooperation" mit unserem Antrag nachleben.

Wenn das Dach der kollektiven Sicherheit die Uno oder die OSZE sein soll, dann ist unabhängig vom vorliegenden Thema noch folgerichtig zu erwähnen, dass wir eigentlich in beiden genannten Organisationen Vollmitglied sein müssten. Bei der OSZE ist dies der Fall.

Der Uno-Vollbeitritt muss deshalb auch unter dieser Betrachtungsweise unbedingt zügig an die Hand genommen werden. Denn wer bereit ist, unter dem Mandat der Uno eine derart wichtige, aber auch sensible und oft gefährliche Aufgabe auszuführen, sollte dort eine Stimme haben, wo die Voraussetzungen für solche Mandate geschaffen werden.

Ich glaube, dass dieser Konnex, der Ehrlichkeit halber doch festgehalten werden muss. Ich selber kann mir schwer vorstellen, dass wir hier auf lange Zeit hinaus bei Uno-Mandaten zwar mitmachen, selbst aber nicht als Vollmitglied dabei sein würden.

Diese Diskussion haben wir nicht heute zu führen. Ich meine aber, dass dieser Zusammenhang hier doch erwähnt werden sollte.

Deshalb bitte ich Sie, in diesem Sinne auf die beiden Entwürfe einzutreten und ihnen in der von der Kommission beschlossenen Form zuzustimmen.

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