Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2005-10-06
Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-06
Wortprotokoll
Der Europäische Gerichtshof hat das gleiche Problem wie viele Gerichte, auch in der Schweiz; die Dimension des Problems ist aber eine etwas andere. Ende 2004 waren 80 000 Beschwerden hängig; pro Jahr kommen 40 000 bis 50 000 neue Beschwerden hinzu. Es sind zwei Gruppen von Beschwerden, die die Hauptursache für die grosse Zahl der Fälle bilden: Erstens sind es Zehntausende von offensichtlich unzulässigen Beschwerden. Zweitens sind es Beschwerden, die offensichtlich begründet sind, also repetitive Beschwerden, die hundert- oder auch tausendfach eingereicht werden und den gleichen, schon abgeklärten Sachverhalt betreffen.
Für diese beiden Gruppen soll neu ein vereinfachtes Verfahren eingeführt werden. Ein Einzelrichter kann eine Beschwerde für unzulässig erklären, wenn sie offensichtlich unzulässig ist. Bei offensichtlich begründeten Beschwerden können Ausschüsse von drei Richtern einstimmig eine Verletzung der EMRK feststellen. Hinzu kommen ein paar weitere, weniger bedeutende Massnahmen.
Die Schweiz hat an diesem Protokoll aktiv mitgewirkt. Die Kommission unterstützt die Ratifikation einstimmig. Das Ministerkomitee des Europarates hat das Protokoll am 13. Mai 2004 verabschiedet. Das Inkrafttreten wäre auf Mitte 2006 geplant. Das Protokoll untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum.
Gestatten Sie mir noch zwei, drei Bemerkungen, die auch in der Kommission eine Rolle gespielt haben.
Die Europäische Menschenrechtskommission und der Gerichtshof für Menschenrechte sind wichtige europäische Errungenschaften des 20. Jahrhunderts. Die Menschenrechtskonformität einer innerstaatlichen Bestimmung ist zwar noch kein Gütesiegel, nein, sie ist ein Minimalstandard, welcher von den beteiligten Staaten einzuhalten ist. Die hier zur Diskussion stehende Reform allein wird das Problem der Beschwerdeflut sicher nicht lösen. Deshalb hat das Ministerkomitee auch drei Empfehlungen an die Mitgliedländer abgegeben. Sie sind in der Botschaft auf Seite 2126 nachzulesen.
1. Gefragt ist ein wirksames innerstaatliches Rechtsmittelverfahren.
2. Innerstaatlich ist dafür zu sorgen, dass die Gesetzgebung und auch die Rechtsanwendung systematisch auf die EMRK-Konformität überprüft werden.
3. Es ist bei der universitären und der beruflichen Ausbildung dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte thematisiert werden, dass die Bürgerinnen und Bürger auch dort für die Menschenrechte sensibilisiert werden.
Die zweite Empfehlung richtet sich wie gesagt an den Gesetzgeber, auch an uns hier im Saal und auch an den Bundesrat. Für die Schweiz ist diese Empfehlung in mindestens zwei Bereichen sehr aktuell; ich erinnere nur an die Umsetzung der Verwahrungs-Initiative, aber auch an die Revision des Asylgesetzes. Die Sensibilität muss auch im Parlament und im Bundesrat für diese Frage geschärft werden. "Knapp" menschenrechtskonforme Gesetze sind für ein Land wie die Schweiz zu wenig.
Gemäss Artikel 127 des Parlamentsgesetzes sind Petitionen, die mit einem hängigen Beratungsgegenstand zusammenhängen, gleichzeitig mit diesem von der Kommission zu beraten. Es gibt hier eine Petition Allemann. Herr Allemann möchte, dass die Bundesbehörden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte intervenieren, damit das Vorprüfungsverfahren, das in Artikel 28 EMRK vorgesehen ist, abgeschafft und eine bessere Regelung geschaffen wird. Das Begehren entspricht nicht dem hier beratenen Protokoll Nr. 14. Die Kommission hat es deshalb nicht übernommen.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Protokoll.