Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2005-10-06
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-06
Wortprotokoll
Darf ich um einen etwas tieferen Lärmpegel in diesem Saal bitten, sonst bekomme ich noch mehr Hörschäden.
Die Wirtschaftszeitung "Bilanz" widmet den 300 reichsten Schweizerinnen und Schweizern jedes Jahr ein Heft. Wer die Liste anschaut, sieht auf den ersten Blick, dass die Mehrheit der Schweizer Milliardäre gar nicht Schweizer sind: Es sind Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz. In der Schweiz leben mehr Milliardäre als in Deutschland. Diese Liste liest sich wie eine Liste der vor unserer Gesetzgebung geschützten Steuervermeiderinnen und Steuervermeider, was dank der legalen Steuerumgehungsmöglichkeiten, die ihnen unsere Gesetzgebung gewährt, möglich ist.
Grundsätzlich werden - das wissen Sie alle - auch in der Schweiz ansässige Ausländerinnen und Ausländer wie die Schweizerinnen und Schweizer bei erteilter Aufenthaltsbewilligung unbeschränkt steuerpflichtig. Sie sind beim Bund für ihr gesamtes Einkommen steuerpflichtig; bei den Kantonen und Gemeinden sind sie es für Einkommen und Vermögen - und zwar für das weltweite - unter Berücksichtigung internationaler Steuerausscheidungen und Doppelbesteuerungsabkommen.
In der Schweiz gibt es nun ganz privilegierte Ausländerinnen und Ausländer, die die Art der Besteuerung frei wählen können, und zwar nach dem System der Aufwandbesteuerung: Bemessungsgrundlage für die Steuer ist bei ihnen der Aufwand der Lebenshaltung in der Schweiz; bei der direkten Bundessteuer ist dies mindestens der fünffache Mietzins oder der fünffache Eigenmietwert, also ein absurdes, sachfremdes und irreführendes Kriterium. Damit entgehen wesentliche Einkommens- und Vermögensteile der Besteuerung.
Ein Beispiel: Das Vermögen des in der Waadt wohnhaften Automobilrennfahrers Michael Schumacher wird auf 800 bis 900 Millionen Franken geschätzt, das Einkommen auf über 100 Millionen Franken im Jahr. Wäre Michael Schumacher ein Schweizer, müsste er wohl rund 40 Millionen Franken Einkommenssteuer und rund 20 Millionen Franken Vermögenssteuer zahlen, unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommens und unter Abzug dessen, was er im Ausland bereits bezahlt hat. Weil Michael Schumacher ein Ausländer ist, zahlt er geschätzte 2 bis 4 Millionen Franken Steuern, also etwa ein Zehntel dessen, was die ordentliche Besteuerung betragen würde.
Die Schweiz zieht Steuervermeiderinnen und Steuervermeider an wie ein Miststock die Fliegen. Sie können sicher sein, das wird sich das Ausland auf Dauer nicht bieten lassen. Ein Volk, das sein eigenes Land zu einem internationalen "Steuerhinterzieherstübli" verkommen lässt, verliert auch die Achtung vor sich selber. Wer parasitär von einem Steuerhinterzieherparadies leben will, schadet der Heimat, und zwar mehrfach. Wir heizen damit die Spekulation mit knappem Boden an attraktiven Lagen an, die Steuermoral in unserem Land wird untergraben, und zudem - das ist das Schlimmste - ist die Pauschalsteuer gesetzes- und verfassungswidrig. Sie verletzt fiskalische Grundsätze, nämlich erstens jenen der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, zweitens jenen der Gleichmässigkeit der Besteuerung, drittens jenen der Rechtsgleichheit, viertens jenen des Willkürverbotes. Diese Grundsätze gelten offenbar nur für Lohnabhängige, die nicht mobil sind, nicht aber für die vaterlandslosen, mobilen Reichen und Superreichen dieser Welt. Je tiefer jemand auf der sozialen Leiter ist, desto präziser schlägt der Fiskus zu. Für Ausländer ohne gesicherten Aufenthaltsstatus gilt die Quellenbesteuerung, für die normalsterblichen Lohnabhängigen in diesem Land die Versteuerung nach dem Lohnausweis.
Wer auf Dauer Hand bietet zur Steuerflucht, verkennt die politische Sprengkraft dieses Verhaltens. Bürgerliche Parlamentarier und Parlamentarierinnen verteidigen diese Steuerpraxis. Dabei wissen wir nicht einmal, wie viele Leute von diesen Steuerprivilegien profitieren. Der Bundesrat kann uns nicht einmal Auskunft geben, wie gross der Steuerausfall derzeit ist. Gemäss offiziellen Zahlen sind es schätzungsweise 3045 Personen, heute sind es sicher über 4000, die davon profitieren, und ich kann Ihnen eines sagen: Mit der Personenfreizügigkeit wird die Zahl der pauschalbesteuerten Ausländerinnen und Ausländer noch zunehmen. Der gesamte Steuerertrag wird auf 61 Millionen Franken veranschlagt, etwa 10 Prozent der ordentlichen Steuer. Damit entgehen der Schweiz vermutlich über eine halbe Milliarde Franken an Steuereinnahmen.
Ich bitte Sie, stopfen Sie dieses Steuerschlupfloch. Sie werden mir entgegenhalten, diese Ausländerinnen und Ausländer würden dann wegziehen. Wir haben ein Land mit grossen Qualitäten, viel Sicherheit und einer hohen Standortqualität. Das ist ein Privileg für alle, und das sollte Anlass genug sein, in der Schweiz ordentlich Steuern zu bezahlen.
Der beste Riegel gegen den internationalen Steuerwettbewerb sind internationale Abkommen. Anstatt die Steuermoral zu untergraben, wäre die Schweiz besser beraten, wenn sie internationale Abkommen schliessen würde, die diesem Steuerwettbewerb international ein Ende machen. Sie vertreten hier die schweizerische Bevölkerung, die einheimische Bevölkerung: Das sind Ihre Wählerinnen und Wähler. Sorgen Sie dafür, dass diese nicht länger geprellt werden, und sorgen Sie endlich für Steuergerechtigkeit in diesem Land!