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Schibli Ernst · Nationalrat · 2005-10-06

Schibli Ernst · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-06

Wortprotokoll

Mit seiner parlamentarischen Initiative will Herr Zisyadis Artikel 130 des Parlamentsgesetzes dahingehend ändern, dass dadurch ermöglicht wird, Bundesratswahlen künftighin öffentlich unter Namensaufruf durchzuführen.

Die Staatspolitische Kommission nimmt zwar die Pflicht zur Transparenz gegenüber dem Volk ernst, vertritt aber bei diesem Geschäft die Auffassung, dass am bewährten Grundsatz der geheimen Wahlen festgehalten werden sollte. In der Schweiz kennen wir auf allen politischen Ebenen die geheime Wahl für Personen, die sich für ein politisches Mandat zur Verfügung stellen - einzelne Landsgemeinden sind davon natürlich ausgeschlossen. Unsere Konkordanzdemokratie ist ja auch ein anderes Regierungssystem als die Systeme anderer Länder, die wir kennen. Jedes Mitglied der Bundesversammlung ist eigenständig genug, um Druckversuchen von aussen standzuhalten. Es geht nicht nur um eine sachpolitische Überlegung, sondern es geht auch um Überlegungen zur Persönlichkeit der zur Wahl stehenden Personen. Solche Entscheidungen muss jedes Ratsmitglied aus eigener Überzeugung fällen, ohne dass die Öffentlichkeit mit einbezogen wird.

Bei Wahlen findet vorgängig im Rat - das ist ein weiterer Punkt, der gegen die Initiative Zisyadis spricht - auch keine umfassende Diskussion des Pro und Contra statt. Der Vergleich mit der Veröffentlichung des Stimmverhaltens bei Sachabstimmungen kann deshalb nicht als Vorgabe herangezogen werden.

Ich bitte Sie deshalb namens der Kommissionsmehrheit, der parlamentarischen Initiative Zisyadis keine Folge zu geben.

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