Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2000-06-22
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-22
Wortprotokoll
Ich habe Ihnen in Bezug auf die Schlussabstimmung von morgen eine Frage vorzulegen. Mit dieser Botschaft hat uns der Bundesrat zwei separate Entwürfe zugeleitet: die Vorlage 1 über die [PAGE 476] Kooperation im Ausbildungsbereich und den Status von Angehörigen der Armee einerseits und die Vorlage 2 über den Einsatz der Armee im Ausland andererseits.
Die Vorlage 1 ist reif für die Schlussabstimmung, da keine Differenzen zwischen den Räten mehr vorliegen. Bei der Vorlage 2 bestehen Differenzen; deshalb ist sie noch nicht reif für die Schlussabstimmung.
Gemäss üblichem Verfahren nehmen wir ohne politische Überlegungen mit einem schlichten Automatismus alle bereinigten Vorlagen in die nächstmögliche Schlussabstimmung; so vorgesehen auch für die Vorlage 1. Nun sind Herr Nationalratspräsident Seiler und ich darauf hingewiesen worden, dass mit Sicherheit zu beiden Vorlagen das Referendum ergriffen werden wird und dass die zeitliche Trennung der Schlussabstimmung zu einer doppelten Referendumsveranstaltung führen würde. Es ist gefordert worden, die Schlussabstimmung zur Vorlage 1 auf den Zeitpunkt zu verschieben, zu dem auch die Vorlage 2 der Schlussabstimmung zugeführt wird.
Das Büro unseres Rates hat über diese Frage gesprochen und festgestellt, dass der massgebende Artikel 36 Absatz 1 GVG einer Verschiebung nicht im Wege stünde. Wir sind allerdings der Meinung, am Grundsatz der Zuweisung bereinigter Vorlagen an die nächstmögliche Schlussabstimmung solle festgehalten werden. Verschiebungen von Schlussabstimmungen aus politischen, taktischen Überlegungen sind grundsätzlich abzulehnen. In Ausnahmefällen wie dem vorliegenden aber, bei denen der Bundesrat mit der gleichen Botschaft das gleiche Gesetz in zwei Vorlagen revidieren will, ist es vertretbar, beide Vorlagen zeitlich zu harmonisieren und miteinander der Schlussabstimmung zuzuführen, wenn gegenüber beiden Vorlagen eine Referendumsdrohung vorliegt.
Die Mehrheit des Büros ist daher der Auffassung, dass wir in diesem Ausnahmefall die Schlussabstimmung über die Vorlage 1 verschieben dürfen, bis auch die Vorlage 2 für die Schlussabstimmung reif ist. Der Präsident der SiK, Herr Paupe, hat aus Sicht der vorberatenden Kommission keinen Einwand gegen eine solche Auffassung. Eine Minderheit des Büros ist der Auffassung, es sollte vom Grundsatz der sofortigen Traktandierung auf die nächstmögliche Schlussabstimmung keine Ausnahme bewilligt werden.
Das Büro würde also eine Verschiebung vornehmen, wenn Sie im Rat nicht mehrheitlich eine andere Meinung vertreten.