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Maissen Theo · Ständerat · 2005-09-19

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-19

Wortprotokoll

Sie haben, wie erwähnt, einen schriftlichen Bericht erhalten. Ich verzichte deshalb auf irgendwelche Ausführungen formeller Art. Ich möchte Ihnen hingegen einige materielle Überlegungen darlegen, die zum Kommissionsantrag geführt haben.

Diese Motion geht auf eine parlamentarische Initiative aus dem Jahre 2002 zurück, und wir haben darüber in der Sicherheitspolitischen Kommission eine eingehende Diskussion geführt. Anwesend waren Herr Bundespräsident Schmid, VBS, sowie Herr Bundesrat Blocher, EJPD, und mitgewirkt hat auch Frau Nationalrätin Barbara Haering. Sie war Präsidentin der Subkommission der nationalrätlichen Sicherheitspolitischen Kommission, welche einen Bericht aufgrund der parlamentarischen Initiative 02.403, "Neuorganisation des Strategischen Nachrichtendienstes und Schaffung einer parlamentarischen Kontrollinstanz", erarbeitet hat. Hinsichtlich der bei uns geführten Diskussion möchte ich zwei Blöcke an Feststellungen machen:

Der erste Block betrifft den Umstand, dass der Bundesrat zwischenzeitlich, seitdem die Motion im Jahre 2002 eingereicht worden ist, verschiedene Änderungen im angesprochenen Bereich getroffen hat. Er hat einerseits dem sicherheitspolitischen Ausschuss des Bundesrates mehr Kontinuität gegeben, indem das Präsidium nicht mehr jährlich wechselt. Andererseits wurde auch die politische Führung des Strategischen Nachrichtendienstes dem Departementsvorsteher, Herrn Bundespräsident Schmid, direkt unterstellt. Schliesslich hat der Bundesrat mit Inkrafttreten auf den 1. Januar 2006 ein sogenanntes Plattformmodell beschlossen. Das heisst, innerhalb dieses Plattformmodelles soll eine verbesserte Kooperation zwischen dem Dienst für Analyse und Prävention und dem Strategischen Nachrichtendienst sichergestellt werden. Es sind drei Plattformen für die gemeinsame Analyse, Koordination und Kooperation der Dienste vorgesehen, nämlich in den Bereichen Terrorismus, organisierte Kriminalität und Proliferation von Massenvernichtungswaffen.

Ein weiterer Punkt, den es zu bedenken gilt: Es ist eine Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) in zwei Phasen vorgesehen. Und schliesslich darf ich Sie daran erinnern, dass Sie in der letzten Session ein Postulat Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission angenommen haben, in welchem auch verschiedene Bereiche der inneren Sicherheit und der Terrorismusbekämpfung angesprochen worden sind, die selbstverständlich auch wiederum die Bereiche der Nachrichtendienste betreffen.

Nun zum zweiten Block der Feststellungen: Es gibt natürlich - und das möchte ich im Moment überhaupt nicht werten - unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie die Nachrichtendienste organisiert werden sollen. Es gibt zum Beispiel die Forderung, dass der Dienst für Analyse und Prävention und der Strategische Nachrichtendienst unter eine gemeinsame Führung gestellt werden. Hier kann natürlich auch die Auffassung bestehen - und dafür gibt es Gründe -: Zusammenarbeit zwischen diesen Diensten, ja, aber nicht Zusammenlegung.

Es sind politische Überlegungen, die man hier anstellen kann. Es wäre mit einer gewissen Brisanz verbunden, wenn man diese beiden Dienste zusammenlegen würde. Und es wäre unter Umständen auch von den Aufgaben her problematisch, weil dann ein direkter Informationsfluss entstehen könnte: aus dem Bereich der inneren Sicherheit über den Nachrichtendienst nach aussen, konkret ins Ausland - was nicht erwünscht wäre.

Ein weiterer Punkt, den man diskutieren kann, ist der folgende: Es gibt die Vorstellung, dass die Bundeskriminalpolizei in diese erwähnten Plattformen eingebunden werden sollte. Nun muss man wissen, dass die Bundeskriminalpolizei eine Strafverfolgungsbehörde ist. Wenn über diese Plattformen ebenfalls Informationen wegfliessen würden, beispielsweise in Richtung Ausland, dann wäre das auch nicht erwünscht. Ich will mit diesem zweiten Block an Feststellungen lediglich aufzeigen: Es sind hier sicher noch verschiedene Fragen offen.

Nun, was will die Motion, die uns vom Nationalrat hier zur Beschlussfassung unterbreitet wird? Sie will den Bundesrat beauftragen, für das System der Nachrichtendienste eine [PAGE 676] umfassende Gesetzesgrundlage zu schaffen. Wie ich schon festgestellt habe, ist seit dem Jahre 2002 bereits Verschiedenes im Gange; und es gilt, hier wie anderswo: Wenn ein Fahrzeug fährt, ist es einigermassen gefährlich, oder mindestens ungeschickt, dem Fahrer ins Steuer zu greifen. Wir sind in der Sicherheitspolitischen Kommission der Meinung, dass wir zwar den Druck auf den Bundesrat, im Bereich der Nachrichtendienste aktiv zu werden und aktiv zu bleiben, aufrechterhalten möchten, aber nicht im dem Sinne, dass wir parallel zur Gesetzgebung, die im Gang ist, parallel zu den Änderungen, die im Gange sind, noch ein Gesetzgebungsverfahren aufgleisen. Deshalb unterbreitet Ihnen die Kommission eine geänderte Motion. Wie Sie im Bericht sehen, geht der geänderte Motionstext dahin, dass der Bundesrat beauftragt wird - und hier möchten wir den Druck verstärken, indem wir einen Termin setzen -, bis Ende 2006 zu prüfen, ob für das System der Nachrichtendienste eine umfassende gesetzliche Grundlage zu schaffen sei oder ob und wie die bestehenden Gesetze zu revidieren seien. Mit diesem Vorgehen greifen wir nicht in die aktuellen Aktivitäten und Vorgehensweisen des Bundesrates ein.

Nun liegt, wie Sie sehen, noch ein Antrag vor, ein ergänzter Antrag der Sicherheitspolitischen Kommission. Hier geht es darum, dass man vom Bundesrat nicht nur verlangt, bis Ende 2006 zu prüfen, sondern dass der Bundesrat darüber auch Bericht erstatten muss. Nun muss ich kurz auf die Formalitäten aufmerksam machen. Änderungsanträge für Motionen, die vom Nationalrat kommen, müssen von der Kommission eingereicht und beschlossen werden. Nun habe ich aber von der Vorstellung der Geschäftsprüfungsdelegation, dass der Bundesrat auch Bericht erstatten soll, erst heute Nachmittag erfahren, von unserer Kollegin Helen Leumann.

Weil ja nach dem Sinn und Geist des Antrages der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates sicher nicht nur eine Prüfung gemeint ist, sondern vielmehr, dass der Bundesrat auch Bericht darüber erstattet, was er prüfte, habe ich mir die Kompetenz angeeignet, Ihnen hier darzulegen, dass die Sicherheitspolitische Kommission ihren Antrag um den Auftrag ergänzt, Bericht zu erstatten. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen der Sicherheitspolitischen Kommission, mir nicht böse zu sein, dass ich mir diese Kompetenz angeeignet habe, sonst müssten sie hier jetzt rebellieren und Protest einlegen.

Ich ersuche Sie also namens der Sicherheitspolitischen Kommission, die Motion im Sinne des Änderungsantrages anzunehmen, mit der Ergänzung bezüglich der Erstattung eines Berichtes durch den Bundesrat im Zusammenhang mit der Prüfung. Ich danke Ihnen, wenn Sie die Motion in diesem Sinne mit den Änderungen annehmen.