Günter Paul · Nationalrat · 1999-12-20
Günter Paul · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-20
Wortprotokoll
In der Kommission hat sich bezüglich meiner Initiative eine merkwürdige Koalition ergeben, indem alle anwesenden Ärzte überparteilich dafür gestimmt haben und der Rest der Kommission dagegen gestimmt hat.
Ich verlange eine Strafnorm für Doping. Die Vorschläge, die wir jetzt vom Bundesrat und von der Verwaltung zur Dopingbekämpfung vorliegen haben, basieren unter anderem auf dem Entwurf zum kommenden Heilmittelgesetz und stellen vor allem das Umfeld des Dopingsünders unter Strafe. Man orientiert sich offensichtlich an der offiziellen Drogenpolitik, und das ist falsch. Die Ratsrechte hat in der Kommission damit argumentiert, Drogensüchtige bestrafe man ja auch nicht, was zwar teilweise falsch ist, aber dennoch gesagt und geglaubt worden ist. Diesen Kreisen will nicht einleuchten, warum jetzt ausgerechnet arme Sportler härter als "Drögeler" angefasst werden sollten. Die Ratslinke ist in der Drogenpolitik gegen Repression gegenüber Süchtigen, und das macht dort durchaus auch Sinn. Was allerdings keinen Sinn macht, ist, dass man diese Haltung nun auf Sportler überträgt, denn Sportler sind nicht Süchtige.
Hauptsächlich geht es darum, dass der Sportler, der dopt, einen Betrug begeht. Er betrügt die fairen Sportler um den wahrscheinlichen Sieg. Wenn gedopt wird, hat zum Beispiel ein Radsportler, der ungedopt ist, keine Siegeschance mehr. Betrug wird sonst in diesem Land strafrechtlich verfolgt. Es ist nicht einzusehen, warum das im Sport nicht so sein sollte! Betrug durch Doping ist doppelt schlimm, weil er nämlich die anderen Wettbewerbsteilnehmer zwingt, sich ebenfalls zu dopen.
Ich habe im Umfeld der Diskussion oft gehört, es sei doch gleich, ob sich die Radprofis dopen, sie würden sich ja selbst kaputtmachen; wenn sie das so wollten, dann seien sie selbst schuld. Mir scheint das eine seltsame Art der Argumentation, insbesondere aus linken und gewerkschaftlichen Kreisen. Wenn einer dopt, dann zwingt er andere auch dazu. Wie würden wir als Gewerkschafter wohl reagieren, wenn Arbeitgeber anfangen würden, an Akkordarbeiter Aufputschmittel abzugeben, damit dann beide mehr verdienten? Das sportliche Umfeld ist der Arbeitsplatz der Berufssportler. Daher haben wir eine moralische Pflicht, die teilnehmenden Sportler vor unfairem Wettbewerb zu schützen.
Wo ist nun Repression angezeigt? Ich bin zum Schluss gekommen, dass Repression immer dann Sinn macht, wenn es gilt, den einen vor dem anderen zu schützen, z. B. im Strassenverkehr. Wenn gerast wird, sind Dritte gefährdet.
Repression macht aber wenig oder gar keinen Sinn, wenn es darum geht, den Einzelnen vor sich selbst zu schützen, sein Verhalten zu ändern. Die Erfahrung zeigt, dass ein Polizist nicht das geeignete Mittel ist, Menschen vor Selbstschädigung zu bewahren. Das ist der Unterschied zwischen der Drogeneinnahme zwecks Doping und der Drogeneinnahme durch Süchtige: Ein Süchtiger schädigt sich selbst; daher ist der Effekt der Repression in diesem Bereich äusserst limitiert und fragwürdig. Der dopende Radsportler hingegen ist nicht süchtig. Seine Verfehlung besteht nicht in erster Linie in der Selbstschädigung; sie besteht darin, dass er seine Sportlerkollegen um Ehre und Geld betrügt, indem er sich den Sieg mittels Doping verschafft. Hier werden durch das Verhalten des einen die anderen geschädigt. Daher hat hier, neben anderen Massnahmen, auch die Repression ihren Platz. Daher braucht es auch eine Strafnorm für Dopingfälle.
Ich ersuche Sie, meiner Parlamentarischen Initiative Folge zu geben, denn ohne Strafnorm für Dopingfälle bleibt unsere Antidopingkampagne zahnlos. Unsere Nachbarländer Frankreich und Italien haben das begriffen.