Lexipedia

Germann Hannes · Ständerat · 2005-09-20

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-20

Wortprotokoll

Was bewegt mich dazu, Ihnen die Ablehnung der Motion zu empfehlen? Kollegin Christiane Brunner will bewirken, dass niemand mehr den Gefahren des Asbests ausgesetzt ist. Das wird zwar erst möglich, wenn sämtliche Vorkommen des seit 1990 verbotenen Baustoffes Asbest beseitigt sind. Das ist aber nicht das Ziel der Motion.

Ich kann mit Ziffer 1 der Motion Brunner Christiane insofern leben, als er eher deklamatorisch denn real umsetzbar ist. Allerdings gilt es, einschränkend festzuhalten, dass eine passive Exposition, also der Aufenthalt in Räumen mit asbesthaltigen Materialien, nicht zu einer Gesundheitsschädigung führt. Bis heute jedenfalls hat die Suva keinen einzigen konkreten Krankheitsfall festgestellt, der auf eine passive Asbestexposition, also den Aufenthalt in Räumen mit asbesthaltigen Materialien, zurückzuführen wäre.

Die Pièce de Résistance ist ganz klar die Ziffer 2 der Motion. Just hier staunt man beim Durchlesen der bundesrätlichen Antwort nicht schlecht. Zu Ziffer 2 der Motion heisst es nämlich, der Bundesrat erachte "die Erhebung einer allgemeinen Meldepflicht zur umfassenden Registrierung aller Gebäude mit problematischen Asbestanwendungen als nicht angezeigt". Der Bundesrat hält es also für nicht [PAGE 701] angezeigt. "Der personelle und finanzielle Aufwand wäre zu hoch."

Was aber fordert die Motionärin in dieser Sache? Schauen Sie sich Ziffer 2 ihrer Begründung an; sie gibt Aufschluss. Für die Motionärin ist es unbedingt erforderlich, "sämtliche Materialien aus Spritzasbest zu bestimmen, zu kennzeichnen und zu inventarisieren". Forderungen in eine ähnliche Richtung hat auch schon die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (Ekas), wohl in Überschreitung ihrer Kompetenzen, aufgestellt. Man wird den Eindruck nicht ganz los, die Ekas halte verzweifelt nach neuen Betätigungsfeldern Ausschau - doch das ist ein anderes Thema. Hingegen bleibt die Frage an Sie, Herr Bundesrat: Wie kann man eine Motion entgegennehmen, bei der man im Kern der Sache, nämlich bei der wenig nützlichen und unverhältnismässig teuren Inventarisierung, exakt gegenteiliger Meinung ist? Das soll einer verstehen.

Zu den Kosten: Es muss davon ausgegangen werden, dass die Untersuchungen sich pro Objekt auf durchschnittlich einige tausend Franken belaufen würden. Bei landesweit rund 1,46 Millionen Gebäuden würde also allein die systematische Erfassung des heutigen Gebäudebestandes Kosten von mehreren Milliarden Franken verursachen, und dies, obwohl die Schweiz ausgerechnet bei den Mieten und Wohnkosten mit einem Index von gegen 185 Prozent heute schon am allerhöchsten über dem europäischen Mittel von 100 Prozent liegt und obwohl vom blossen Aufenthalt in derartigen Räumen, wie erwähnt, keine gesundheitliche Gefährdung ausgeht.

Die asbesthaltigen Materialien können in der Regel erst dann eine unmittelbare Gefährdung darstellen, wenn sie in irgendeiner Form mechanisch bearbeitet oder beansprucht werden, sodass gesundheitsgefährdende Asbestfasern in relevanten Mengen freigesetzt werden, also bei aktiver Expositionsgefahr.

Ist es da nicht sinnvoller, den Hebel bei jenen anzusetzen, die wirklich gefährdet sein könnten, also bei den Bauhandwerkern, wie das der Schweizerische Gewerbeverband vorschlägt? Er tut dies übrigens in Übereinstimmung mit dem Bundesrat, der in seiner Antwort zu Ziffer 3 der Motion auf die bestehende strenge Praxis bei Asbestsanierungen verweist und festhält, dass das, was die Motionärin will, in der Praxis bereits heute gefordert und durchgesetzt werde.

Fazit: Mit Ziffer 2 der Motion wird mit der Inventarisierung von fast 1,5 Millionen Gebäuden eine gigantische bürokratische Übung lanciert, die weder gesundheitspolitisch zielführend noch finanziell verantwortbar ist, kurz, die Verhältnismässigkeit ist in keiner Weise gegeben. Weil wir hier im Rat nicht die Möglichkeit haben, die Motion abzuändern oder nur einzelne Teile anzunehmen, sehe ich mich gezwungen, sie abzulehnen und den Bundesrat aufzufordern, allenfalls notwendige und sinnvolle Massnahmen von sich aus vorzunehmen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie mir folgen.