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Spoerry Vreni · Ständerat · 2000-06-22

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-22

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat für seine Antwort auf meine Anfrage mit Bezug auf seinen Entscheid, bereits zwei Jahre nach der letzten Erhöhung der Mehrwertsteuer diese schon wieder anzuheben. Wie ich ausgeführt habe, befriedigt mich die Antwort nicht.

Vorausschicken möchte ich allerdings, dass es auch für mich absolut klar und völlig unbestritten ist, dass die Verfassung dem Bundesrat das Recht einräumt, ein zusätzliches Mehrwertsteuerpromille zweckgebunden für die Eisenbahn-Grossprojekte zu erheben. Ich selbst habe seinerzeit dieses Promille in diesem Saal ausdrücklich gutgeheissen. Allerdings hatte es für mich - vielleicht auch für einige von Ihnen - die Funktion eines Sicherheitspolsters für den Fall, dass die LSVA-Erträge und die verfassungsmässig möglichen Beiträge aus der Mineralölsteuer für die Finanzierung der Grossprojekte nachweislich nicht ausreichen würden. Bis dies klar ist, hat der Bundesrat die Möglichkeit der Vorfinanzierung, und zwar bis zu einem Betrag von 4,2 Milliarden Franken.

Als ich meine Interpellation im März einreichte - vorher konnte ich das unserem Sessionssystem gemäss nicht tun, hatte der Bundesrat seinen Entscheid doch am 23. Dezember 1999, also nach der Wintersession, gefällt -, habe ich mich selbstverständlich vorgängig danach erkundigt, in welchem Ausmass der Bundesrat in den nächsten Jahren von seiner Möglichkeit zur Vorfinanzierung voraussichtlich Gebrauch machen muss.

Die schriftliche Zusammenstellung, die ich mit Datum vom 8. März 2000 von der Verwaltung erhalten habe, zeigt auf, dass - ich betone dies - ohne Berücksichtigung von Mehrwertsteuereinnahmen auf das Ende des Jahres 2003 mit einem Bevorschussungsbetrag von gut 3,7 Milliarden Franken gerechnet werden muss. Das heisst im Klartext: Auch ohne dieses Mehrwertsteuerpromille hätte der Bundesrat Ende 2003 noch ein Polster von einer knappen halben Milliarde Franken gehabt. Zudem habe ich festgestellt, dass die Staatsrechnung 1999 auf Seite 29 mit 643 Millionen Franken einen um 233 Millionen tieferen Bevorschussungsstand ausweist, als dies budgetiert worden ist. Aus diesen Gründen kann ich nicht nachvollziehen, warum der Entscheid zur Anhebung der Mehrwertsteuer lediglich um 1 Promille bereits auf den 1. Januar 2001 unumgänglich gewesen ist.

Die Begründung, die in der Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements angeführt ist, kann mich jedenfalls nicht überzeugen. Der Titel dieser Medienmitteilung besagt, dass die Erhöhung um 1 Promille einen Schuldenzuwachs von 250 Millionen Franken pro Jahr verhindern würde. Dazu kann ich nur Folgendes feststellen: Wenn ich jemandem ein Darlehen gebe und ein verfassungsmässig abgesichertes Recht habe, dieses mit Zins und Zinseszinsen bis zum letzten Rappen wieder zurückzuerhalten, so ist das in meiner Buchhaltung keine Schuld, sondern ein [PAGE 469] Guthaben. Leider hat der Bund etwas spezielle Rechnungslegungsvorschriften.

Abgesehen von dieser buchhalterischen Darstellung: Wenn der Bund vorfinanziert und den gesamten Betrag mit Zins und Zinseszinsen zurückerhält, und zwar aufgrund einer verfassungsmässig bewilligten, zweckgebundenen Steuer, so kann man nach meinem Dafürhalten nicht im Ernst davon sprechen, dass deswegen die tatsächliche Verschuldung grösser würde! Aber ich weiss natürlich: Mir und vielen andern bleibt nichts anderes übrig, als den bundesrätlichen Entscheid knurrend zu akzeptieren.

Ich meine aber, dass diese Massnahme nicht dazu beiträgt, die Akzeptanz der Mehrwertsteuer in der Bevölkerung zu erhöhen.

Ich habe mir von Praktikern sagen lassen, dass die Auswirkungen der letzten Erhöhung des Satzes auf den 1. Januar 1999 noch nicht einmal vollständig bewältigt sind, weil - das führt der Bundesrat in seiner Antwort aus - der Übergang nicht an einem Stichtag erfolgen kann, sondern fliessend stattfindet. Das bedeutet natürlich auch für die Kontrolle durch die Behörden keine Erleichterung.

Problematisch scheint mir die Antwort des Bundesrates auch auf meine Frage zur Überwälzbarkeit einer so geringfügigen Erhöhung und damit zur zusätzlichen Belastung der Unternehmen durch eine Steuer, die eindeutig eine Verbrauchssteuer ist, also den Endkonsumenten und nicht den Produzenten treffen soll. Der Bundesrat plädiert für eine so genannte "elastische" Überwälzung. Mit andern Worten: Bei den einen Produkten wird die Erhöhung des Satzes nicht weitergegeben, bei andern dafür stärker als nötig. Ob das im Sinne von Preistransparenz und Rechtssicherheit wirklich erwünscht ist, wage ich zu bezweifeln.

Zum Schluss weiss ich nicht recht, ob ich aus der Antwort des Bundesrates doch etwas Positives herauslesen kann. Der Bundesrat deutet an, dass die von ihm seit langem in Aussicht gestellte weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV kaum, wie bislang immer angekündigt, auf das Jahr 2003 zu bewerkstelligen sein dürfte.

Das hätte zumindest den Vorteil, dass nicht bereits in weiteren zwei Jahren die nächste Umstellungswelle mit all ihren Umtrieben und Kosten anstehen würde. Aber es ändert aus meiner Sicht nichts an der Tatsache, dass es in höchstem Masse erwünscht gewesen wäre, den dank Vorfinanzierungsmöglichkeit bestehenden Spielraum zugunsten der Steuerpflichtigen zu nutzen, das Thema Mehrwertsteuer damit nicht mehr als nötig zu strapazieren und insbesondere für die KMU in unserem Land administrativen Aufwand zu vermeiden.