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Schwaller Urs · Ständerat · 2005-09-21

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-21

Wortprotokoll

Ganz kurz drei Punkte:

1. Wir debattieren über eine Vorlage, die tatsächlich fast vierzehn Jahre alt ist und die auch die Anliegen aus Dutzenden von verschiedenen parlamentarischen Vorstössen und Initiativen mehrerer Kantone aufnimmt. Es wurden heute Morgen auch verschiedene Zahlen verlangt; wir haben ebenfalls noch einmal Berechnungen verlangt, die zwei- oder dreimal korrigiert wurden. Wie viel kostet denn diese Vorlage an und für sich? Es ist nicht so, dass heute überhaupt nichts bezahlt wird, sondern die heutige Regelung kostet 3,9 Milliarden Franken. Nach den letzten Berechnungen und wenn Sie dem Vorschlag Ihrer Kommission folgen, entstehen hier Mehrkosten von 500 bis 550 Millionen Franken. Das sind die letzten Zahlen. In der Landwirtschaft sind wir bei 160 Millionen Franken angelangt, bei den Nichterwerbstätigen bei 116 Millionen Franken - also aufgerundet bei 120 Millionen Franken. Weder die Landwirtschaft noch die Nichterwerbstätigen betreffen aber die Arbeitgeber. Diese Beträge werden bereits heute in irgendeiner Form von Bund und Kantonen erbracht - bzw. über die Sozialhilfe bei den Nichterwerbstätigen.

Diesbezüglich eine letzte Bemerkung, was die Zahlen anbelangt: Ich stehe - jedenfalls noch im Moment - für die Unternehmenssteuerreform ein. Ich wehre mich aber dagegen, dass man die Unternehmenssteuerreform und die Kinderzulagen gegeneinander aufrechnet. Es kann ja nicht sein, dass die Kinder in diesem Land letztlich die Unternehmenssteuerreform bezahlen müssen.

2. Auch wenn der Grundsatz "Ein Kind, eine Zulage" nicht vollständig realisiert ist, ergeben sich durch eine konsequente Anlehnung an die AHV gegenüber heute doch wesentliche Verbesserungen. Es gibt, unabhängig vom Grad der Erwerbstätigkeit, nur noch ganze Zulagen über eine klar definierte Familienzulagenordnung. Die Zuständigkeit ist klar feststellbar, Arbeitgeber mit Filialen in mehreren Kantonen können für die Familienzulagen zusammen mit der AHV an einem Ort abrechnen. Insgesamt, und die Kommission war davon überzeugt, können damit administrative Umtriebe für Berechtigte und für Arbeitgeber reduziert und Verwaltungskosten gespart werden.

3. Die Belastung für die Arbeitgeber ist mit der vorliegenden Gesetzesvorlage gleich hoch wie 1979. Nach Annahme der Gesetzesvorlage mit diesen Minimalbeträgen von 200 bzw. 250 Franken - dies ist die einzige Vereinheitlichung, die wir betragsmässig machen - wird die Belastung der Arbeitgeber in etwa gleich hoch sein, wie sie es vor 25 Jahren war. Zwischen 1979 und heute hat sich die Belastung sogar um rund 10 Prozent reduziert, dies als Folge der grösseren Lohnsumme und der geringeren Kinderzahl.

Le projet va clairement en direction d'un désenchevêtrement des tâches. Les cantons resteront seuls compétents pour décider d'élargir aussi le cercle des bénéficiaires. Je partage l'avis de Monsieur Dick Marty selon lequel on aurait éventuellement dû laisser dans le système aussi les indépendants. Mais je suis très clair: il s'agissait d'un compromis politique dans les discussions et non pas d'une décision dont nous étions convaincus qu'il fallait la prendre.