Bürgi Hermann · Ständerat · 2005-09-21
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-21
Wortprotokoll
Wenn ich jetzt noch ausserhalb der Kommission das Wort ergreife, so deshalb, weil Frau Fetz hier eine emotionale Klammer geöffnet hat und ihrem Ärger Ausdruck gegeben hat. Das hat bei mir auch einen emotionalen Affekt erzeugt, und ich muss jetzt meinen Ärger auch noch loswerden.
Sie haben darauf hingewiesen, es gehe um das Kernstück der Vorlage. Da bin ich Ihnen dankbar, sonst hätte ich das nicht gemerkt. Selbstverständlich geht es um das Kernstück. Aber jetzt wird gleichsam erklärt, wer bei diesem Artikel 5 der Minderheit folge, betreibe keine Familienpolitik, und dagegen muss ich mich mit Nachdruck zur Wehr setzen.
Familienpolitik, Frau Kollegin Fetz, wird nicht mit Kinderzulagen betrieben. Familienpolitik wird in ihrer Breite betrieben, wenn wir in diesem Staate Rahmenbedingungen schaffen für Familien. Das machen Sie nicht mit der Ausschüttung von Beträgen im Giesskannensystem, sondern das machen Sie, wenn Sie Rahmenbedingungen schaffen, sodass es interessant ist, Familien zu haben. Das beginnt bei der Wohnungspolitik, das geht weiter bei der Bildungspolitik, und das geht damit weiter, dass man Strukturen schafft, die für Familien interessant sind.
Ich bin der Meinung, Familienpolitik sollte man nicht mit Geldverteilen betreiben, sondern man sollte investieren: Statt dieses Geld im Giesskannensystem zu verteilen, investieren wir es in verbesserte Strukturen für die Familien. Das ist Familienpolitik, wie ich sie verstehe, und ich lasse es deshalb einfach nicht hier im Raum stehen, dass wer für den Minderheitsantrag sei, gleichsam gegen Familienpolitik sei.
Das Zweite: Entlasten wir die Familien - das ist eine zweite Familienpolitik -, entlasten wir diejenigen, die die Aufwendungen für die Familien tragen. Ich wollte das einfach hier noch aus meiner Sicht klar festhalten. Es gibt viel gescheitere Familienpolitik, als nur Kinderzulagen auszurichten.
Abschliessend muss ich Ihnen auch sagen, dass wir mit einer Gesetzgebung, wie wir sie haben, wenn wir dem Minderheitsantrag folgen, eine formelle Familiengesetzgebung haben. Damit schaffen wir auch Rahmenbedingungen für eine gewisse Harmonisierung. Das reicht aus.
Ich bin der entschiedenen Auffassung, dass wir in Bezug auf die Höhe keine Bundeslösung schaffen, sondern im Sinne der Minderheit einen klugen Entscheid im Interesse der Familienpolitik fällen sollten.