Bürgi Hermann · Ständerat · 2005-09-21
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-21
Wortprotokoll
Eine Vorbemerkung: Auf der Vorlage fehlt der Hinweis, dass ich diese Motion nicht allein eingereicht habe. Die Mitunterzeichnenden, nämlich Frau Fetz, Frau Langenberger und Herr David, wären korrekterweise auch noch aufzuführen.
Nun zur Sache: Bildung, Forschung und Technologie sind für unser Land von existenzieller Bedeutung. Auf Bundesebene sind in diesem Zusammenhang in nächster Zeit Entscheide zu treffen und Lösungen zu finden, die von grosser Tragweite sind - ich denke da an den Bildungsrahmenartikel, die Hochschulgesetzgebung, die Finanzierung des BFT-Bereiches, um nur einige Beispiele zu nennen. Gleichzeitig steht aber fest, dass die Verantwortlichkeiten alles andere als ideal geregelt sind, weshalb bezüglich der Strukturen Handlungsbedarf besteht. Ziel meiner Motion ist es, den Bundesrat in verbindlicher Form zu verpflichten, alle Bereiche von Bildung, Forschung und Technologie in einem Departement zusammenzufassen. Nur darum geht es!
In seiner Stellungnahme stellt der Bundesrat fest, dass es sich beim Anliegen der Motion um ein parlamentarisches Dauerthema handle, obwohl das Parlament gemäss RVOG eigentlich gar nichts zu sagen habe, weil die Frage der Zuteilung der Sachbereiche an die Ämter in den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates falle. Immerhin lässt der Bundesrat einen Hoffnungsschimmer aufleuchten, indem er erklärt, dass das Anliegen der Motion geprüft werde. Im Widerspruch zu dem auch vom Bundesrat georteten Überprüfungsbedarf wird jedoch erneut die Ablehnung dieser Motion beantragt - ein Ansinnen, dem unter keinen Umständen gefolgt werden darf!
Als Erstes möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Motion in formeller Hinsicht keine Hindernisse im Wege stehen, und zwar im Interesse des Parlamentes an einer organisatorischen Konzentration des Bildungs- und Forschungsbereiches in der Bundesverwaltung. Dieses Anliegen kann nämlich sehr wohl Gegenstand einer Motion sein; ich verweise auf Artikel 120 des Parlamentsgesetzes, wo der Gegenstand der Motion umschrieben wird. Der Bundesrat kann nämlich mit einer Motion beauftragt werden, "einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen oder" - und jetzt kommt der entscheidende zweite Teil des Satzes - "eine Massnahme zu treffen". Genau das wollen wir mit dieser Motion.
Gemäss Artikel 43 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes ist der Bundesrat für die Gliederung der Bundesverwaltung sowie für die Zuteilung der Ämter an die Departemente zuständig. Mit dieser Motion soll nun der Bundesrat, gestützt auf Artikel 120 des Parlamentsgesetzes, beauftragt werden, genau das zu tun: eine in seinem Kompetenzbereich liegende Massnahme zu treffen. Obwohl der Bundesrat für einmal, im Gegensatz zur Beantwortung früherer parlamentarischer Interventionen, dieses Mal die Ablehnung nicht explizit aus formellen Gründen beantragt, halte ich dennoch der guten Ordnung halber fest, dass eine solche Argumentation von vornherein verfehlt wäre. Mit dieser Motion wird der Zuständigkeitsbereich des Bundesrates in keiner Art und Weise verletzt; es geht nur darum, den Bundesrat zu einem bestimmten Handeln zu veranlassen.
In der Sache selbst ist nicht mehr viel Neues zu sagen. Die diversen Vorlagen und Diskussionen im BFT-Bereich in letzter Zeit haben nämlich in aller Deutlichkeit gezeigt, dass die Zuständigkeiten von verschiedenen Ämtern, die zudem nicht im gleichen Departement angesiedelt sind, alles andere als ideale Voraussetzungen schaffen. Berufsbildung, Hochschulen, Forschungsförderung - das sind die Schwergewichte der Bildungspolitik auf Bundesebene. Die Aufteilung der Zuständigkeiten auf verschiedene Departemente führt zu Schnittstellenproblemen, Doppelspurigkeiten, sektoriellem Denken und zu Reibungsverlusten. Gefordert ist eine kohärente und ganzheitliche Betrachtungsweise, wofür eine integrale Zuständigkeit auf der Führungs- und Entscheidungsebene eine unabdingbare Voraussetzung ist.
In den vergangenen zwanzig Jahren haben viele Kantone den Weg vorgespurt, indem sie eingesehen haben, dass eine optimale Struktur die Zusammenfassung aller Bildungsbereiche unter einem "Hut", d. h. ihre Eingliederung in ein einziges Departement, erfordert. Es bestehen deshalb keine Zweifel, dass der Bundesrat im Interesse der Sache, d. h. der Bildungspolitik, zu verpflichten ist, eine entsprechende Ämter- bzw. Departementsorganisation in die Wege zu leiten.
Ein weiterer Hinweis: Mit der heute zu verabschiedenden Motion soll ein Schlusspunkt hinter ein seit Jahren immer wieder in den Raum gestelltes Anliegen gesetzt werden. Ich erinnere an die Motion der liberalen Fraktion vom 12. Dezember 2000, das Postulat Riklin vom 14. Dezember 2000, das Postulat der SVP-Fraktion vom 19. September 2001, die Motion Langenberger vom 4. Oktober 2001 sowie die Motion Randegger vom 4. Oktober 2001. In allen diesen Vorstössen ist das Begehren zu finden, dass die Gesamtheit der Aufgaben betreffend die Bildung und Forschung in einem einzigen Departement anzusiedeln sei. Der Bundesrat hat sich diesem Ansinnen stets widersetzt und im Klartext geltend gemacht, er lasse sich in seinen Zuständigkeitsbereich nicht reinreden. Gleichzeitig hat er entsprechend dem Prinzip Hoffnung jeweils darauf hingewiesen, dass er die organisatorischen Fragen weiterhin prüfen werde und zu gegebener Zeit, sofern sich die Notwendigkeit zeige, die erforderlichen Vorkehren treffen werde. Ich bin überzeugt, dass dieser Zeitpunkt nun ohne Wenn und Aber gekommen ist. [PAGE 727]
Seit dem bundesrätlichen Grundsatzentscheid aus dem Jahre 1997, auf den immer wieder verwiesen wird, ist vieles geschehen, vieles hat sich verändert, und zudem steht noch vieles bevor. In der Zwischenzeit haben die Beratungen des Universitätsgesetzes stattgefunden, das Berufsbildungsgesetz ist revidiert worden, ebenso das Fachhochschulgesetz und das ETH-Gesetz. Ich erinnere auch an das Seilziehen um die Finanzen im Rahmen der BFT-Botschaft. Es sind dies einige Beispiele, die uns immer wieder die Mängel und Nachteile der bestehenden Organisationsstruktur vor Augen geführt haben.
Wir stehen nun im Weiteren vor diversen für den Bildungs- und Forschungsraum Schweiz zukunftsweisenden Entscheiden. Denken Sie an den Bildungsrahmenartikel, der in dieser Session vom Nationalrat beraten wird. Die in der Bundesverfassung in den neuen Absätzen 2 und 4 von Artikel 62 sowie zum Thema Hochschulen in Absatz 5 von Artikel 63a vorgesehenen Koordinationsinstrumente - das ist etwas völlig Neues - setzen meines Erachtens zwingend voraus, dass auf Bundesebene ein Departement mit einer Stimme handelt und spricht. Parallel zur neuen Bildungsverfassung steht auch die gesetzliche Ausgestaltung des Hochschulbereiches zur Diskussion, denn das geltende Universitätsgesetz läuft Ende 2007 aus. Dabei wird es insbesondere auch um die Abgrenzung bzw. um die Schnittstellen zwischen den Fachhochschulen und den universitären Hochschulen gehen. Als Letztes erinnere ich Sie daran, dass im Laufe dieser Legislatur wiederum eine BFT-Finanzierungsbotschaft bevorsteht.
In Anbetracht dieser Situation ist es für mich unverständlich, dass der Bundesrat nicht gewillt ist, diese Motion anzunehmen und diese längst fällige Strukturreform in die Tat umzusetzen. Wenn in der Stellungnahme zur Motion festgehalten wird, die Prüfung habe "im Zusammenhang mit den laufenden Reformen im Hinblick auf die 'Hochschullandschaft 2008' zu erfolgen", dann möchte ich einfach festhalten, Herr Bundesrat: Es gibt nichts mehr zu prüfen! Es gilt nur noch zu handeln. Die Angelegenheit ist zu bedeutungsvoll und in zeitlicher Hinsicht zu dringend, als dass man hier Befindlichkeitsdiskussionen innerhalb des Bundesrates führen könnte. Nachdem seit dem Jahre 2000 im Parlament immer wieder das Anliegen vorgebracht worden ist, wie es in der vorliegenden Motion formuliert wurde, geht es heute darum, Nägel mit Köpfen zu machen. Wenn der Bundesrat die Ansicht vertritt, es sei weiter zu prüfen, halte ich erneut fest: Es gilt nicht mehr zu prüfen, es gilt zu handeln.
Sie werden mich jetzt fragen, weshalb ich nichts über einen bestimmten Teil der Begründung dieser Motion ausgeführt habe. Es geht hier jedoch um den Motionstext, und dieser handelt einzig und allein vom Bildungs-, Forschungs- und Technologiebereich und dessen Zusammenführung in einem Departement. In der Begründung wird im Sinne eines Denkanstosses auf etwas hingewiesen, das dann zum Hauptgegenstand dieser Motion hochstilisiert worden ist. Es geht überhaupt nicht um die Frage der Abschaffung des VBS oder um irgendetwas anderes. Es liegt in Ihren Händen, die Departementsstruktur neu zu gestalten; nehmen Sie das als einen Denkanstoss mit, nach dem Motto "Fantasie, verlass mich nie", das habe ich hier auch schon gesagt. Wenn Sie jetzt aber den Motionstext wegen dieses Hinweises in der Begründung ablehnen - ein Hinweis, der möglicherweise nicht das gescheiteste aller Dinge war -, dann machen Sie einen kapitalen Fehler.
Ich bitte Sie deshalb, sich darauf zu konzentrieren, was die Motion will: ein Departement, eine Zuständigkeit, nicht mehr und nicht weniger. Überlassen wir die Departementsorganisation im Übrigen der Weisheit des Bundesrates.