Maissen Theo · Ständerat · 2005-09-26
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-26
Wortprotokoll
In den letzten Jahren war es eher die Regel, dass der Bericht der Delegation der Räte im Europarat sowie der Bericht des Bundesrates, der jetzt vorliegt, jeweils zusammen behandelt wurden. Das ist in diesem Jahr nicht der Fall. Das kann ein Nachteil sein, weil möglicherweise die Gesamtschau dieser Aktivitäten etwas verloren geht. Auf der anderen Seite hat das den Vorteil, dass wir die Tätigkeit der Exekutive im Europarat etwas vertiefter ansehen. Sie können dem Bericht des Jahres 2004 entnehmen, dass die Schweiz auch auf Ministerebene in sehr verschiedenen Bereichen recht aktiv war.
Die APK hatte diesen Bericht traktandiert, und ihr Antrag geht einstimmig dahin, dass der Rat davon Kenntnis nimmt.
Der Europarat funktioniert so, dass in der Umsetzung der Anliegen in Europa das Ministerkomitee an der Schaltstelle ist. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates kann lediglich Beschlüsse fassen im Sinne von Empfehlungen zuhanden des Ministerkomitees. Es ist dann jeweils das Ministerkomitee, welches die Empfehlungen festlegt, die dann den Mitgliedstaaten in Form von Protokollen zur Unterzeichnung bzw. Ratifikation vorgelegt werden.
Im Jahre 2004 sind zwei neue Rechtsinstrumente, die von besonderer Bedeutung sind, vom Ministerkomitee verabschiedet und den Mitgliedstaaten zur Unterzeichnung aufgelegt worden. Es handelt sich einerseits um das Protokoll Nr. 14 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) über die Reform des Kontrollsystems der Konvention und andererseits um das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin betreffend die biomedizinische Forschung; ein Thema, das ja auch unser Parlament immer wieder beschäftigt.
Ganz kurz zum Protokoll Nr. 14 zur EMRK. Damit geändert werden sollen vor allem die Kanalisierung der eingegangenen Beschwerden und deren weitere Behandlung. Damit soll dem Gerichtshof für Menschenrechte ermöglicht werden, die Beschwerdeflut in den Griff zu bekommen. Es besteht ein wirklich dringend zu lösendes Problem. Es geht um die Entlastung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Dieser Gerichtshof ist der Grundpfeiler des Europarates, geht es doch darum, den 800 Millionen Europäerinnen und Europäern ein konkretes Instrument des Menschenrechtsschutzes zur Verfügung zu stellen. Derzeit sind - da hören Sie richtig - 76 000 Verfahren hängig. Ein grosser Teil dieser Verfahren kommt aus den Oststaaten. Es geht zum Teil um Eigentumsfragen, Privatisierung und demokratische Rechte. Wie ich vernommen habe, sind sehr viele Beschwerden ähnlichen Inhaltes. Man könnte sich vorstellen, dass mit Grundsatzentscheiden des Gerichtshofes gewisse Leitplanken gesetzt würden in der Erwartung, dass die betreffenden Staaten diese Leitplanken in ihrem Recht und in ihrer Rechtsanwendung umsetzen.
Am 5. Oktober des letzten Jahres wurde Monaco als 46. Mitglied in den Europarat aufgenommen. Es sind damit heute alle Staaten Europas ausser dem Vatikanstaat Mitglieder im Europarat. Auch wenn heute die Europäische Union 25 Mitgliedstaaten hat - 25 der 46 Mitgliedstaaten des Europarates sind also gleichzeitig Mitglieder der EU -, ist der Europarat für die Schweiz nach wie vor wichtig, und zwar aus folgenden zwei Gründen: Der Europarat ist wichtig zur Unterstützung neuer Mitgliedstaaten bei der Anpassung an die europäischen Rechtsnormen; das betrifft zuweilen auch Staaten, die keine Aussicht auf einen EU-Beitritt haben. Zum Zweiten kann die Schweiz als Mitglied des Europarates regelmässig mit Ländern der Europäischen Union auf gleicher Ebene Kontakt aufnehmen und einen Gedanken- und Meinungsaustausch pflegen.
Die Schwerpunktbereiche der Schweiz im Europarat sind aus der Sicht des Bundesrates wie folgt festgelegt:
1. Die Umsetzung der bestehenden Rechtsnormen des Europarates und die Ausarbeitung neuer Normen.
2. Eine Konzentration der Tätigkeiten auf die drei Kernbereiche des Europarates, d. h. auf die Rechtsstaatlichkeit, auf die Demokratie und auf die Wahrung der Menschenrechte.
3. Das Hinwirken auf eine grössere Effizienz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, also u. a. auch auf die möglichst rasche Umsetzung des erwähnten Protokolls Nr. 14.
Nun ist es freilich so - und das ist eine Einschätzung von mir aus der Tätigkeit im Europarat -, dass es richtig ist, dass man Schwerpunktbereiche festlegt. Man muss jedoch sehen, dass vor allem in den Belangen Demokratie und Menschenrechte auch Fragen im Zusammenhang mit Ökonomie und Umwelt eine Bedeutung haben. Damit werden die Grundlagen für demokratische Staaten gebildet und für Staaten, welche die Menschenrechte einhalten. Daher habe ich persönlich die Erwartung an den Bundesrat, dass er auch diese Optik im Ministerkomitee einbringt.
Erwähnt wird im Bericht zudem die Charta der Regional- und Minderheitensprachen. Da stellt sich natürlich in Bezug auf die Schweiz die Frage, ob wir mit dem Hinausschieben der Schaffung eines Sprachengesetzes die Vorstellungen dieser Charta wirklich erfüllen. Auch das ist eine unserer Aufgaben, dass wir den getroffenen Abmachungen dann auch Folge leisten.
Nun gibt es in diesem Bericht auch echte Highlights. Wenn Sie den Titel 3.6 "Umwelt- und Naturschutz" nachschlagen, lesen Sie - ich darf Ihnen von Seite 3714 zitieren -: "Die Situation des Wolfs in der Schweiz wurde erneut dargelegt. Die Schweiz teilte auch mit, dass sie 2004 beim Ständigen Ausschuss eine Änderung der Anhänge der Konvention beantragen wolle, um den Wolf aus dem Anhang II (streng geschützt) in den Anhang III (relativ geschützt) zu übertragen."
Die APK hat im Weiteren in einer Sitzung einen anderen Bericht diskutiert, der nur der Kommission vorgelegt wird: Es geht hier um die Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte vom 19. Dezember 2003.
Wir haben diesem Bericht entnommen, Frau Bundesrätin, dass hier auch eine intensive Tätigkeit seitens der Schweiz erfolgt - in diesem Bereich vor allem in europäischen Ländern -, haben dann aber festgestellt, dass unseres Erachtens in diesem Bericht die Aktivitäten des Europarates in Fragen der Menschenrechte zu wenig zum Ausdruck kommen. Der Europarat wird zwar zwei-, dreimal im Bericht erwähnt, aufgefallen ist uns aber insbesondere die Stelle im Anhang des Berichtes, wo die strategischen Partner erwähnt sind. Hier haben wir Folgendes festgestellt: Bei der Politischen Abteilung IV des EDA sind dreizehn NGO als strategische Partner im Bereich dieser Tätigkeiten aufgeführt, vom "Appell von Genf" bis zum "War-Torn Society Project International" in Genf. Weiter sind unter den internationalen Organisationen fünf Organisationen als strategische Partner aufgeführt, nicht aber der Europarat.
Wir haben uns in diesem Zusammenhang gefragt, ob mit der Umsetzung des erwähnten Bundesgesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte seitens der Exekutive dem Europarat die erforderliche Beachtung und der angemessene Stellenwert zuerkannt werden. Das noch eine Überlegung im Sinne einer Verknüpfung verschiedener Aktivitäten.
Im Übrigen danken wir dem Bundesrat für den Bericht, und ich ersuche den Rat namens der APK, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.
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