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David Eugen · Ständerat · 2005-09-27

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-27

Wortprotokoll

Hier haben wir eine Bestimmung im Sinne der Harmonisierung des Rechtes aufgenommen, wobei folgende Frage in der Kommission ziemlich umstritten war: Ist es notwendig, im Bereich der Lebensmittelhygiene eine solche Anforderung an Wirte und Gastwirtschaften zu stellen beziehungsweise generell an Personen, die Speisen oder Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgeben? Daher ist die Formulierung so gewählt worden, dass dem Bundesrat eine Kompetenz im Sinne einer Kann-Vorschrift erteilt wird, die ausserdem noch damit verbunden ist, dass er prüfen muss, ob es zur Erreichung des Gesetzeszweckes notwendig ist, eine solche Bestimmung zu machen. Aber wenn es wirklich notwendig wäre, dann könnte der Bundesrat vorsehen, dass Personen, die eine solche Berufstätigkeit ausüben - Abgabe von Speisen oder Getränken zum Konsum an Ort und Stelle -, einer Ausbildungsanforderung unterstellt werden.

Die Kommission ist allerdings klar der Meinung, dass es eine Ausbildungsanforderung betreffend Hygiene bei praktischen Tätigkeiten ist, beispielsweise: Wie müssen Lebensmittel korrekt aufbewahrt oder gekühlt werden, damit sie nicht verderben? Wie müssen sie im Laden präsentiert werden, damit sie nicht verderben? Wie muss im Restaurant der Keller geführt werden, damit keine Viren usw. in den Nahrungsmitteln auftreten? Das sind die praktischen Dinge, die man hier fragen kann; es geht nicht um das Abfragen aus Gesetzesbüchern, das ist nicht die Bedeutung dieser Bestimmung. In diesem Sinne kommen wir damit den Kantonen entgegen, die in der Vernehmlassung zur Gastwirtschaftsfrage zum Ausdruck gebracht haben, es sei notwendig, im Bereich Hygiene von Personen, die diese Berufe ausüben, eine gewisse Ausbildung zu verlangen.

Wir empfehlen Ihnen, diesem Kompromissantrag zuzustimmen.