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Schwaller Urs · Ständerat · 2005-09-27

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-27

Wortprotokoll

In meiner Funktion als Präsident des Schweizerischen Verbandes freier Berufe hatte ich in den vergangenen Wochen verschiedentlich Gelegenheit, diese Vorlage mit mehreren Standesorganisationen zu diskutieren. Der Grundtenor ist an sich in praktisch allen 15 Verbänden der gleiche: Alle Bemühungen des Bundesrates, die einen Beitrag zur Überwindung der Wachstumsschwäche der schweizerischen Wirtschaft leisten, werden von den Angehörigen der freien Berufe begrüsst und auch unterstützt.

Dazu gehört insbesondere die Abschaffung von Hürden, das heisst die Erleichterung einer gewissen beruflichen Mobilität in diesem Land. Wer in einem Kanton unbeanstandet - wir haben das heute Morgen gehört - während mehreren Jahren eine Tätigkeit ausgeübt hat, soll dies im Grundsatz in jedem anderen Kanton ohne neue Auflagen tun können. Die Schweizer sollen untereinander als Angehörige von 26 Kantonen nicht schlechter behandelt werden als Ausländer im Vergleich zu Schweizern. So weit, so gut.

Sorgen bereitet aber verschiedenen Verbänden und deren Mitgliedern die Gefahr, dass mit der Orientierung am Kanton, der die kleinsten Anforderungen an die beruflichen Einstiegsqualifikationen hat, letztlich eine Nivellierung nach unten stattfindet und für einzelne Berufe überhaupt nichts mehr verlangt wird. Wir hätten es daher begrüsst, wenn im Gesetz branchenbezogene gesamtschweizerische Regelungen vorgesehen worden wären. Ziel solcher Regelungen war und ist, eine Mindestqualität der angebotenen Leistungen sicherzustellen. Darum geht es - nicht darum, die freien Berufe abzuschotten.

Nach verschiedenen Diskussionen muss ich aber feststellen, dass offensichtlich in der Kommission keine Mehrheit gefunden werden konnte, um Minimalstandards als Kann-Vorschriften ins Gesetz einzufügen. Der ursprünglich von Kollegin Leumann in der Kommission eingereichte Antrag hätte mir an und für sich gepasst. Übrig geblieben ist von diesem Vorschlag nun noch der Abänderungsantrag zu Artikel 15 Absatz 4 des Lebensmittelgesetzes auf Seite 11 der Fahne. Auch wenn dieser Vorschlag als Minimum des Minimums zu bezeichnen ist und wirklich nicht mehr viel Substanz in der Sache oder Fleisch am Knochen bietet, werde ich diesem Antrag zustimmen.

Wir müssen uns aber bewusst sein, dass der Vorschlag eher zur Beruhigung der Gemüter oder der Gastwirte beiträgt, als dass er materiell tatsächlich über das hinausgehen würde, was das Gebot der Einhaltung der Lebensmittelgesetzgebung und der Hygienevorschriften bereits heute verlangt.

Zustimmen werde ich ebenfalls der Motion der WAK vom 6. September 2005 aus den heute Morgen bereits mehrere Male dargelegten Gründen.

Doch zurück zur Sorge betreffend die Nivellierung der beruflichen Anforderungen nach unten: Angesichts des Fehlens gesamtschweizerischer Vorgaben prüfen wir nun die Idee, innerhalb der Branchen und zwischen einzelnen Branchen eventuell eine Art Gütesiegel zu kreieren, welches dem Konsumenten und Kunden zeigt, dass ein Ansprechpartner über die erforderlichen beruflichen Kenntnisse, die entsprechende Ausbildung und vielleicht Erfahrungen verfügt. Wir werden sehen, ob ein solches Vorgehen erfolgversprechend ist oder ob der Weg allenfalls über eine bessere Definition und den Schutz der verschiedenen Berufsbezeichnungen und Berufstitel führt.

Meine Frage an Herrn Bundesrat Deiss ist deshalb einzig noch folgende: Wie beurteilt er heute, nach den Diskussionen im Nationalrat und in der Kommission, die Gefahr, dass [PAGE 758] mit vorliegendem Entwurf eine Nivellierung der beruflichen Anforderungen nach unten erfolgt?