Lexipedia

Germann Hannes · Ständerat · 2005-09-27

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-27

Wortprotokoll

Wir sind uns einig: Eine Wachstumsrakete wird mit dem neuen Binnenmarktgesetz nicht gezündet. Aber ich würde den Effekt auch nicht unterschätzen, vor allem nachdem wir bei Artikel 2 neu den Absatz 5bis eingefügt haben. Der sorgt meines Erachtens rasch dafür, dass sich kantonale oder kommunale Vollzugsbehörden den Einbau von Marktzugangsbeschränkungen oder den Erlass von Überregulierungen gut überlegen werden.

Der uneinheitliche kantonale Vollzug wirkt sich schädlich aus, indem er den Marktzugang und die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt, für Verunsicherung sorgt und die Kosten für die Lebensmittelsicherheit in unserem Land in die Höhe treibt. Ich möchte Ihnen einfach einige Beispiele, über die wir verfügen, nicht vorenthalten, damit das Ganze auch etwas anschaulicher wird. Es sind Beispiele aus dem kantonalen Vollzug und über die diesbezüglichen Unterschiede.

Es ist teilweise schon angesprochen worden, dass vieles in den Zuständigkeitsbereich der kantonalen Lebensmittelinspektoren fällt. Da haben wir das Beispiel mit der Nahrungsergänzung, also Kapseln mit einer Sachbezeichnung wie "Nahrungsergänzung mit Aloe vera und Vitamin E". Das BAG lässt solche Produkte ohne Bewilligung zu, da Aloe vera - Sie verzeihen mir die Erwähnung des Markennamens - per Definition der Lebensmittelverordnung eine zugelassene Zutat ist. Im Kanton Schaffhausen findet man darum, die Nahrungsergänzung sei nicht bewilligungspflichtig. Das ist also eigentlich im Sinne des BAG. Ganz anders im Kanton Zürich, dort wird die Sachbezeichnung im erwähnten Sinne nämlich nicht akzeptiert. Das heisst mit anderen Worten: Nahrungsergänzung ist somit im Kanton Zürich bewilligungspflichtig, in anderen Kantonen und nach BAG jedoch nicht. Damit ist der Wettbewerb verzerrt, da einige Verteiler ihre Produkte gemäss BAG-Politik vermarkten können, andere nicht.

Es ist aber auch störend, dass man sich in einem so kleinen Land auf dem Binnenmarkt dermassen sinnlose Hürden aufbaut, angesichts der Tatsache, dass wir rund um uns herum einen Markt mit 380 bzw. 450 Millionen Menschen haben, der wahrscheinlich klarer geregelt ist.

Ein anderes Beispiel stammt aus dem Bereich Bioprodukte. In Zürich wurden Kontaminationen von chemisch-synthetischen Mitteln in kleinen Mengen festgestellt. Die Kantone Zürich und Bern verlangen Nulltoleranz. Im Kanton Luzern verfügt man offenbar über eine stärkere Gesundheit. Da werden nämlich diese Kontaminationsspuren im Bereich der Nachweisgrenze akzeptiert, was wahrscheinlich auch sinnvoll ist. Es ist bisher nicht bekannt geworden, dass Leute zu Schaden gekommen wären.

Ein drittes und letztes Beispiel: Salmonellen in Eiern sind keine sehr erfreuliche Sache. Aber die Reaktionen in den Kantonen sind ziemlich unterschiedlich. Die kantonalen Stellen in St. Gallen verfügen eine einfache Sperrung im Kantonsgebiet, nicht aber betreffend Eier, die sich im Verkehr, also im Handel, befinden. Im Kanton Luzern werden sie gar nicht gesperrt. Der Kanton Zürich verweigert dann eine Verwertung der Eier.

Sie sehen: Mit dermassen unsinnigen Regelungen müssen wir endlich aufräumen. Da ist das Binnenmarktgesetz zweifellos ein dringend notwendiger Schritt in die richtige Richtung, auch wenn wir das daraus resultierende Wachstum nicht allzu euphorisch einschätzen. Ich bitte Sie darum, der Kommission zu folgen. Beim einzigen Minderheitsantrag kann man geteilter Meinung sein. Aber das hebt das Gesetz nicht aus den Angeln, wie immer Sie dort entscheiden.

Ich bitte Sie um Zustimmung zum Binnenmarktgesetz und um Annahme der Motion der Kommission.