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David Eugen · Ständerat · 2005-09-27

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-27

Wortprotokoll

Es sind einige kritische Bemerkungen gefallen. Ich möchte mir erlauben, darauf kurz einzugehen. Was mich etwas überrascht hat, ist doch der tief verankerte Glaube an staatliche Regulierung der Wirtschaftstätigkeit, der doch immer irgendwo im Hintergrund vorhanden ist. So hat mich vor allem die Hoffnung überrascht, mit präventiver Kontrolle von Wirtschaftstätigkeit könne man beispielsweise die Qualität einer Berufsausübung sichern, könne man weitere Güter, die den Konsumenten betreffen, garantieren.

Sicher kann der Staat durch seine Regulierung dazu beitragen. Aber letztlich sind doch in einer Marktwirtschaft die Wettbewerbsverhältnisse entscheidend. Wenn Wettbewerb besteht, entsteht ja daraus Qualität. Denn das ist ein ganz entscheidendes Moment des Wettbewerbs, dass man um Qualität ringt. Das kann der Staat nicht erreichen. Auch [PAGE 760] wenn er reguliert und zur Qualitätssicherung eingreift, dann hat das unter Umständen sicher einen gewissen Nutzen; es kann aber auch schaden. Aber der Staat erhält nicht die Ergebnisse, die eine Marktordnung hier erzielt.

Des Weiteren ist es auch so, dass viele Kantone bei der Qualitätssicherung z. B. im Gastgewerbe auf die Marktkräfte vertrauen; das hat unsere Vernehmlassung in diesem Bereich gezeigt. Das ist ein legitimer Standpunkt, den man als Kanton einnehmen darf. Es gibt auch Kantone, die sagen: Wir wollen nicht präventiv jede Berufszulassung regulieren, sondern sind der Meinung, dass repressive, nachverfolgende Kontrollen und Stichproben genügen. Wir können eingreifen. Wir kennen unsere Pappenheimer. Wir haben ausserdem die zivilrechtlichen Gesetze für die Wettbewerber unter sich wie das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das auch angewandt werden kann, um Missstände zu beseitigen.

Den Glauben, nur eine präventive Anfangskontrolle und -barriere für den Marktzutritt bringe den Schutz öffentlicher Interessen, teile ich nicht. Wenn wir die Fakten betrachten, dann sehen wir, dass dieser Glaube nicht erhärtet wird. Das schönste Beispiel für uns war wirklich die Vernehmlassung im Sektor Gastgewerbe in den Kantonen. Diese Vielfalt an Beurteilungen und Instrumenten ist beeindruckend. Trotzdem muss man sagen, dass alle Kantone in diesem Lande in diesem Sektor ein gutes Schutzniveau erreichen. Das kann man nicht wegwischen, das ist ein Fakt. Mit anderen Worten: Man sollte sich hier nicht auf eine Massnahme konzentrieren und sagen: Wichtig ist, dass wir am Anfang möglichst hohe Schranken aufbauen. Sondern man sollte sehen, dass die öffentlichen Interessen auf sehr vielfältige Weise geschützt werden können und müssen.

Es ist gesagt worden, wir würden den Föderalismus untergraben. Ich sehe das anders. Wenn gesagt wird: "Macht doch eine Harmonisierungsgesetzgebung!", dann heisst das: "Bund, legiferiere!", und es entsteht wirklich übergeordnetes Recht. Es kann sein, dass das einmal notwendig wird. Wir stellen Ihnen auch den Antrag, in das Lebensmittelgesetz zumindest eine Kann-Vorschrift zur Qualitätssicherung im Bereich der Hygiene einzufügen. Persönlich kann ich das zwar unterstützen. Aber ich finde, in der Regel sollten wir uns davor hüten, jetzt einfach zu sagen: Weil wir die kantonalen Regeln eher liberalisieren wollen, müssen wir eine Harmonisierungsgesetzgebung auf Bundesebene aufbauen.

Es ist das gleiche Problem wie das, das die EU im EU-Binnenmarkt hatte. Sie hat mit einer Harmonisierung begonnen, hat dann Richtlinien erlassen - und es hat sich immer deutlicher herausgestellt, dass es mit der Harmonisierung so nicht funktioniert. Sie hat vor etwa 15 Jahren gewechselt und das sogenannte Cassis-de-Dijon-Prinzip eingeführt, d. h. die gegenseitige Anerkennung der Herkunftsgesetzgebung. Das ist eigentlich das Gleiche wie das, was wir jetzt im Binnenmarkt Schweiz einführen; und eigentlich ist das die föderalistischere Lösung. Sie hat natürlich auch ihre Nachteile, aber unter dem Blickwinkel des Föderalismus ist sie der Harmonisierungsgesetzgebung eigentlich vorzuziehen.

Ein wichtiger Punkt im Verhältnis Binnenmarkt/Ausland ist angesprochen worden. Es ist tatsächlich so: Es darf auf keinen Fall so sein, dass die Schweizer in unserem Land gegenüber den Ausländern diskriminiert werden und dass die Ausländer aufgrund der bilateralen Verträge in unserem Land grössere Erwerbsfreiheit geniessen als unsere eigenen Bürgerinnen und Bürger. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, und das Gesetz sagt in Artikel 6, dass alle in diesem Lande in jedem Fall mindestens die Rechte haben, die durch die bilateralen Verträge ausländischen Personen eingeräumt werden.

Damit verschiebt sich die Diskussion darüber, wie wir die Gleichbehandlung von ausländischen und inländischen Anbietern und Erwerbstätigen sicherstellen wollen, auf die Auslegung und Interpretation der bilateralen Verträge. Darüber haben wir ja jetzt auch im Hinblick auf diese Abstimmung diskutiert. Da wird es sicher verschiedene Fragen geben. Wir Schweizer werden auch unsere Regelungen treffen und vor allem die Anerkennung der ausländischen Erwerbstätigen überprüfen. Wir haben die flankierenden Massnahmen. Die Kantone haben die Möglichkeit, die Berufserfahrung zu prüfen. Es muss hier - das steht auch in diesem Gesetz - Gleichwertigkeit durch Erfahrung nachgewiesen werden.

Auf der einen Seite bestehen also durchaus Massnahmen, um hier das Marktgleichgewicht zu halten. Auf der anderen Seite ist es nicht wegzuleugnen, dass die bilateralen Verträge und der Binnenmarkt mehr Wettbewerb bringen und eine grössere Herausforderung sind. Man kann den Pelz des Bären nicht waschen, ohne ihn nass zu machen. Das geht einfach nicht. Der Wettbewerb hat eben auch die Konsequenz, dass man sich der Herausforderung stellen muss. Ich persönlich muss Ihnen sagen: Ich habe grosses Vertrauen in die schweizerischen Firmen und in die Erwerbstätigen in diesem Land. Ich vertraue darauf, dass sie durch ihre Qualität und ihre Leistungsbereitschaft diesem Wettbewerb standhalten können.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf diese Gesetzesrevision einzutreten.