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David Eugen · Ständerat · 2005-09-27

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-27

Wortprotokoll

Ich muss noch kurz eine Stellungnahme zum Votum von Kollegin Sommaruga abgeben, weil wir, aus meiner Sicht, diese Frage sehr wohl in der Kommission diskutiert haben. Bezogen auf ihren Beispielfall, den sie erwähnt hat, möchte ich jetzt wie folgt Stellung nehmen:

Wenn ein Kantonschemiker feststellt, dass ein Produkt auf den Markt gebracht wird, das dem Lebensmittelrecht widerspricht, ist es seine Pflicht und sein Recht und seine [PAGE 764] Verantwortung, dieses Produkt nach dem Lebensmittelrecht zu verbieten. Dann gilt aber dieser Entscheid für die ganze Schweiz - und da teile ich nicht die Meinung, die Frau Sommaruga geäussert hat, und es ist auch nicht die Meinung der Kommission und dieser Bestimmung. Der Betroffene, der mit diesem Entscheid konfrontiert ist, muss sich an die Rekursbehörde wenden, muss dort Beschwerde machen und sagen, dieser Entscheid sei falsch, dieses Produkt habe diese Mängel nicht. Dann entscheidet - wiederum für die ganze Schweiz - die Rekurskommission, ob das jetzt so oder anders ist. Das ist der Grundgedanke dieser Regelung; sie gilt also auch für die Verweigerungsentscheide.