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AB 59158

Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-27

Wortprotokoll

Der Entwurf des Bundesrates umfasst alle Tierhaltungen. Das sind nebst der landwirtschaftlichen Tierhaltung auch die Tierhaltung in den zoologischen Gärten und in den Wildparks und vor allem die Versuchstierhaltung. Die neue Bestimmung des Nationalrates verlangt nun eine Koordination mit den Kontrollen gemäss Landwirtschafts-, Tierseuchen- und Lebensmittelgesetzgebung. Gemäss Bundesamt sollte die Koordination primär auf der Stufe der Kantone durchgeführt werden. Im Tierschutzbereich stellt sich die Frage, in welchem Masse dies möglich ist. Die Koordination mit den Kontrollen gemäss Landwirtschaftsgesetz ist für die Praxis richtig und muss eigentlich nicht noch im Tierschutzgesetz aufgeführt werden.

Die Koordination der Kontrollen war ein Minderheitsantrag, welcher im Nationalrat mit 73 zu 63 Stimmen obsiegte. Auch wir waren gespalten und haben mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Nationalrat zugestimmt.

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