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AB 59167

Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-27

Wortprotokoll

Es handelt sich hier um eine Konsequenz einer Aufzählung, die das Bundesamt auch so wünscht. Dadurch wird eine Lücke geschlossen. Denn wem das Halten und der Handel nicht mehr erlaubt sind, dem soll auch die Zucht verboten sein. Das scheint mir selbstverständlich zu sein.