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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2005-09-27

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-27

Wortprotokoll

Auch ich möchte meine Interessen offen legen. Als Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz setze ich mich für die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten ein, vor allem dann, wenn es um mehr Transparenz und Information geht, und zwar deshalb, weil die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten und ein echter Wettbewerb nur möglich sind, wenn wir die entsprechenden Informationen haben.

Dass man bei Deklarationsvorschriften immer zuerst sagt, dass es nicht gehe und dass es nicht praktikabel sei, haben wir schon bei der Herkunftsdeklaration erlebt, Herr Büttiker. Da hat man uns immer den Fruchtsalat um die Ohren geschlagen, bei dem jedes Fruchtstück aus einem anderen Land stamme und den man im Restaurant mit Fähnchen kennzeichnen müsse. In der Zwischenzeit wissen wir, dass die Herkunftsdeklaration praktikabel ist und in einer Art und Weise umgesetzt wird, die auch für den Handel und für die Industrie möglich ist.

Ich möchte Ihnen am Beispiel der Eier aus Käfighaltung aufzeigen, dass die Deklarationspflicht nicht nur sinnvoll ist, sondern dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten auch entsprechend verhalten, wenn sie über die Informationen verfügen. Kollegin Fetz hat es gesagt: Eier aus Käfighaltung - die Käfighaltung ist in der Schweiz ja bekanntlich verboten - müssen deklariert werden. Seit diese Deklarationspflicht eingeführt ist, gibt es in den Schweizer Läden keine Eier aus Käfighaltung mehr, weil diese schlicht niemand kaufen würde.

Wir importieren aber trotzdem immer noch mehrere Millionen Eier aus Käfighaltung, und die verschwinden jetzt einfach im Gebäck, in Saucen, in Teigwaren, weil sie dort nicht deklariert werden müssen. Das ist doch einfach eine Umgehung der Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten, wie man daraus ersieht, dass sie eigentlich auf die entsprechenden Informationen reagieren. Frau Kommissionssprecherin, es ist eben nicht so, dass die Konsumenten nur auf den Preis achten. Sie müssen jedoch die entsprechenden Informationen haben, aber wenn sie sie nicht haben, dann können sie auch nicht wählen.

Ich bitte Sie, auch im Sinne der Schweizer Landwirtschaft, diesen Minderheitsantrag anzunehmen. Wie können wir unserer Landwirtschaft Vorschriften machen, zum Beispiel, dass Käfighaltung verboten ist, und ihr dann, wenn sie ihre Produkte anpreisen und auch die entsprechenden Unterschiede transparent machen will, keine Informationsmöglichkeiten zur Verfügung stellen? Herr Büttiker, Labels sind eine gute Sache, aber eine Deklaration ist etwas völlig anderes. Deklarationen gelten für alle Produkte flächendeckend, aber mit Labels können Sie einzelne Produkte oder Produktionsmethoden hervorheben, das steht Ihnen frei.

Noch ein Wort zum Vorwurf, dass wir hier ein neues technisches Handelshemmnis schaffen: Ich bin damit einverstanden, dem ist so. Ich habe in der letzten Session der Motion Hess Hans auch zugestimmt, die verlangt, dass wir diese technischen Handelshemmnisse abbauen. Ich kann Ihnen aber heute schon sagen: Wir werden bei der Umsetzung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse einige wenige Ausnahmen machen müssen. Ich sage Ihnen schon heute, dass diese Ausnahmen aus meiner Sicht praktisch ausschliesslich im Tierschutzbereich sein werden. Dort gibt es gute Gründe - ich habe es gesagt -, aus Konsumentensicht und aus der Sicht der Schweizer Landwirtschaft Ausnahmen zu machen. Das werden ganz wenige Ausnahmen sein; diese sind aber lohnenswert.

Noch einmal: Wenn wir an die Schweizer Landwirtschaft höhere Anforderungen stellen und mehr von ihr erwarten, dann müssen wir ihr auch die Chance geben, dass sie ihre Produkte entsprechend kennzeichnen und dann auch verkaufen kann.

Ich bitte Sie, der Minderheit Fetz zu folgen und darauf zu vertrauen, dass der Bundesrat, wie bisher bei den anderen Deklarationsvorschriften, auch hier praktikable Lösungen vorschlägt und umsetzt.

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