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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-09-28

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-28

Wortprotokoll

Darf ich eine Bemerkung zur soeben gehörten Begründung zum Staatsvertragsreferendum machen? Es überzeugt mich im Ergebnis, aber nicht in der Begründung. Man kann sich nicht einfach auf das Präjudiz des Doppelbesteuerungsabkommens mit Israel berufen. Selbstverständlich handelt es sich hier um eine "alte" Botschaft, wenn man das so sagen darf, eine Botschaft, die aus der Zeit vor unseren Diskussionen in der Herbstsession 2004 und in der Sommersession 2005 stammt. Wir warten also immer noch auf ein konkretisierendes Gesetz; zwischenzeitlich muss die Praxis den Weg suchen. Es ist aber immer noch eine offene Frage, nach welchen Kriterien das Referendum Platz greifen soll: wie bei Gesetzen nach landesinternen Kriterien oder bei Verträgen differenziert?

Der Kommissionspräsident hat differenziert und meines Erachtens wohlbegründet argumentiert. Der Bundesrat folgt also einem Parallelismus und nicht einer Gleichheit der Kriterien bei Gesetz und Vertrag. Ob er das nach dem künftigen Gesetz darf, ist umstritten. Bis dieses Gesetz die Anwendbarkeit regelt, muss der Bundesrat, so meine ich, in jedem Fall einzeln begründen. Er muss jedes Mal einzeln argumentieren, anhand der Unterschiede zwischen Vertrag und Gesetz, zwischen aussenpolitischen und landesinternen Verhältnissen. Er darf meines Erachtens so, wie es der Kommissionspräsident gemacht hat, auf das Kriterium der Neuartigkeit und der Gesamtbetrachtung abstellen. Landesintern wären diese Kriterien nicht zulässig.

Es liegt mir daran, Sie, Herr Bundesrat Merz, auf diese Diskussion aufmerksam zu machen und Sie zu bitten, auch bei diesen sich immer wiederholenden Abkommen à la Doppelbesteuerung in jedem einzelnen Fall zu begründen. Es geht immerhin um die Anwendung oder den Anschluss dieses Volksrechtes.

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