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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-09-28

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-09-28

Wortprotokoll

Ich äussere mich zuerst zu Ihrer Kommissionsmotion und anschliessend zu den drei anderen Motionen.

Die WAK Ihres Rates beantragt mit der Motion, die Diskriminierung in der heutigen Ehegattenbesteuerung mit Sofortmassnahmen zu reduzieren und die zur Finanzierung notwendigen Massnahmen aufzuzeigen. In erster Linie sei die Erhöhung und allenfalls die Anpassung des Zweiverdienerabzuges als Sofortmassnahme zu prüfen.

Wenn Sie das dieser Motion zugrundeliegende Bundesgerichtsurteil studieren, stellen Sie fest, dass es eine verfassungswidrige Diskriminierung von Zweiverdiener-Ehepaaren gibt. Das führt zum Auftrag, den die Motion dem Bundesrat zur Lösung des Problems überträgt. Da gibt es nur eine Möglichkeit, nämlich die Erhöhung des Zweiverdienerabzuges. Alles andere hat mit dem Auftrag, den uns das Bundesgericht und Ihre Motion geben, nichts zu tun. Da können Sie lange darüber diskutieren.

Ich weise die Kritik von Herrn Epiney ausdrücklich zurück. Wenn Sie sagen, man solle die Ehepaarbesteuerung angehen oder man solle das Splitting prüfen, dann stelle ich fest, dass wir bei der Ehegattenbesteuerung und damit in der Familienbesteuerung wären, und damit wäre das ein ganz anderes Projekt. Ich bin dafür zu haben, ich bin Ihr Diener. Aber Sie können mir nicht Aufträge erteilen und dann wie letzten Freitag kommen und sagen, das sei alles nichts. Dagegen wehre ich mich.

Wenn Sie diese Sofortmassnahme ablehnen, bin ich für ein neues Projekt zu haben. Dann handelt es sich aber um ein Projekt der Familienbesteuerung. Dann schliessen wir aber alle Themen ein; sie würden alle wieder kommen, und dann würde das drei bis fünf Jahre dauern. Während dieser Zeit haben Sie die Ungerechtigkeiten, die sich auf die Frauen beziehen, die berufstätig sind, die in einen Beruf einsteigen wollen oder später in den Beruf zurückkehren wollen. Das wäre dann die Folge.

Ich bin dafür zu haben, und ich werde jetzt sehen, wie die Vernehmlassung ausfällt, die bis Ende Jahr dauert. Dann werden wir zusammen sehen, welchen Weg wir zu beschreiten haben. Aber ich lasse mir hier nicht sagen, dass ich ein Projekt lanciert habe, das nicht in Übereinstimmung mit Ihren Absichten stehe. Im Gegenteil: Wir haben sehr rasch geschaltet. Noch bevor Sie diese Motion annehmen, hat der Bundesrat am letzten Freitag ein Projekt in die Vernehmlassung gegeben. Ich ersuche Sie, jetzt diese Vernehmlassung einmal in Ruhe zu studieren. Dann werden Sie sehen, wo allenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, diese Motion als Sofortmassnahme anzunehmen.

Was ist eine Sofortmassnahme? Das ist eine Massnahme, die erstens einfach ist und die zweitens rasch umsetzbar ist. Die Erhöhung des Zweiverdienerabzuges ist eine solche einfache, rasch umsetzbare Massnahme. Sie muss drittens nicht präjudizierlich sein. All diejenigen, die jetzt für das Splitting votieren, müssen sich bewusst sein, dass sie damit [PAGE 791] natürlich die Familienbesteuerung mit Splitting präjudizieren, und das wäre gerade das, was wir mit der Sofortmassnahme nicht tun wollen. Wir wollen nachher vielmehr die Möglichkeit offen halten, in Richtung Individualbesteuerung oder in Richtung Familienbesteuerung mit Splitting zu gehen. Das darf nicht präjudiziert werden. Viertens muss eine Sofortmassnahme auch finanzpolitisch erträglich sein, man muss sie finanzieren können.

Wir haben jetzt ausgerechnet, dass das in diesem Fall Mindereinnahmen von etwa 750 Millionen Franken bewirken könnte. Diese sind aber eine Vorwirkung für das, was nachher kommt. Wenn Sie nachher z. B. die Individualbesteuerung haben möchten, wird das Ausfälle in der Grössenordnung von 2 Milliarden Franken zur Folge haben. Ähnlich ist es bei der Familienbesteuerung mit Splitting. Die Sofortmassnahme hat insofern eine Vorwirkung, das würde im Grunde genommen einen ersten Schritt bedeuten. Ich glaube deshalb, dass wir mit dieser Sofortmassnahme vom Prinzip her auf dem richtigen Wege sind und dass man hier gewisse Korrekturen auch in Bezug auf die Gegenfinanzierung wird anschauen müssen. Das ist ja der Sinn der Vernehmlassung, in der sich dieses Projekt jetzt befindet.

Jetzt komme ich zu den anderen drei Motionen, Sie werden denen allenfalls zustimmen; aber dann, muss ich Ihnen sagen, komme ich mir vor wie die Figur des Faust, der irgendwo sagt: "Da steh' ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor!" Denn wenn Sie die anderen drei Motionen annehmen, nehmen Sie Motionen an, die sich teilweise widersprechen, denn die Individualbesteuerung und die Familienbesteuerung mit Splitting schliessen sich gegenseitig aus. Wenn Sie die drei Motionen aber, wie das auch vom Kommissionssprecher gesagt wurde, als ein Zeichen verstehen, dass wir uns in der Steuerpolitik bewegen sollen, bin ich sehr gerne bereit, dieses Zeichen aufzunehmen.

In diesem Zusammenhang haben wir Ihnen ja im letzten Dezember den Bericht über die Individualbesteuerung unterbreitet, um Ihnen einmal zu zeigen, was das bedeuten würde. Da sind wir jetzt auf dem Wege, die entsprechenden Vorbereitungen zu liefern. Ich sage Ihnen, dass dann im nächsten Jahr noch ein anderer, viel wesentlicherer Entscheid zu treffen sein wird, nämlich zur Frage, welches Steuersystem wir den natürlichen Personen in diesem Land verpassen wollen.

Da stehen im Wesentlichen zwei Modelle im Vordergrund: Das eine ist das nordische, duale Einkommenssystem, und das andere ist die sogenannte Flat Rate Tax. Wir versuchen jetzt, diese beiden Systeme noch zu vertiefen, und wir werden Ihnen im nächsten Jahr die Arbeiten zu diesem Systementscheid präsentieren. Ähnlich wie bei der Mehrwertsteuer müssen wir vereinfachen, wir müssen verwesentlichen. Es muss etwas geschehen in der Steuerpolitik in diesem Land. Wir müssen wieder so weit kommen, dass jede Frau und jeder Mann die eigene Steuererklärung selber ausfüllen können, und da müssen wir zuerst diesen Grundentscheid treffen.

Dann wird es darum gehen, die Frage "Individualbesteuerung" oder "Familienbesteuerung mit Splitting" in dieses Schema einzupassen. Das ist der nächste Schritt, und den müssen wir nächstes Jahr tun. Es bleibt Ihnen nicht erspart, irgendwann einmal Farbe zu bekennen, welches dieser beiden Grundmuster und anschliessend welches Submuster Sie wollen. Diese Entscheidungen stehen uns bevor. Wenn Sie heute die drei Motionen annehmen, dann empfinde ich das als eine Hilfe für den Bundesrat, um jetzt auf diesem Wege weiterzugehen und diese Entscheidungen vorzubereiten, damit wir dann spätestens im nächsten Jahr so weit sind und weitere Schritte einleiten können.

Ein letztes Wort noch zur Individualbesteuerung: Es ist so, wie Herr Wicki gesagt hat, dass die Zeitverhältnisse dort sehr ungünstig sind. Zunächst einmal braucht es relativ viel Zeit, bis wir ein solches Projekt gesetzgeberisch aufbereitet haben, und anschliessend auch für die Einführung. Denn die Individualbesteuerung setzt voraus, dass zivilstandsrechtliche Abgrenzungen gemacht werden, die beim Einstieg zum Teil sehr aufwendig sein werden. Nachher, wenn es einmal eingeführt ist, wird das ein normales System sein. Aber der Zeitbedarf ist bedeutend: Man spricht von zehn Jahren.

Es ist mir natürlich bekannt, dass die Kantone gegenüber der Individualbesteuerung eher zurückhaltend reagieren. Sie sagen: Es kostet uns mehr Aufwand, und es bringt uns weniger Ertrag. Das fürchten sie, und dafür haben wir Verständnis. Aber es darf, glaube ich, nicht so sein, dass wir allzu pragmatisch entscheiden, sondern es müssen die gesellschaftspolitischen Entwicklungen berücksichtigt werden. Wir müssen auch sehen, wie sich das im Volk entwickelt: Man muss auf die Strasse gehen und den Leuten aufs Maul schauen, danach dolmetschen. Wir müssen dann die Systeme haben, die eben auch der gesellschaftlichen Entwicklung entsprechen.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, diese vier Motionen anzunehmen. Ich verstehe sie als Auftrag an den Bundesrat, die Anstrengungen in Bezug auf die Vereinfachung und die Verwesentlichung des Steuersystems voranzutreiben.